Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 des Strafgesetzbuches dahingehend zu erweitern, dass dieser auch körperliche Angriffe gegen eine bewusstlose Person erfasst.
Begründung
Der Straftatbestand des Paragraph 224 StGB erfasst Fälle, in denen das Opfer sich nur eingeschränkt verteidigen kann oder der Angriff gefährlich ist.
Bislang werden aber Körperverletzungen an einem Bewusstlosen durch einen einzelnen unbewaffneten Täter nicht erfasst, obwohl sich das Opfer in diesem Fall nicht verteidigen kann.
Es gibt Fälle, in denen der Täter das Opfer durch Schläge auf den Kopf bewusstlos macht, aber nicht direkt mit Körperverletzungen aufhört.
Es kann auch den Fall geben, dass nach Eintritt der Bewusstlosigkeit eine andere Person, die vorher nicht an der Körperverletzung beteiligt war, die Situation ausnutzt um den bewusstlosen körperlich anzugreifen, als der erste Angreifer schon aufgehört hat.
Um alle Fälle herabgesetzter Verteidigungsfähigkeit in Paragraph 224 StGB zu erfassen, sollte der Straftatbestand um Fälle von Körperverletzungen gegen einen bewusstlosen erweitert werden.
Es besteht eine Vergleichbarkeit mit dem hinterlistigen Überfall.
Es ist zudem zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit wichtig, dass alle Körperverletzungen mit erschwerenden Umständen effektiv bekämpft werden, was Paragraph 224 StGB mittels der Ausgestaltung als Offizialdelikt und seinem Strafrahmen gewährleistet.
Die hier vorgeschlagene Änderung wird damit den Schutz der körperlichen Unversehrtheit in angemessener Weise steigern.