Text der Petition
Mit der Petition wird ein "Schenkungen-an-den-Fiskus-Ermöglichungsgesetz" angeregt.
Begründung
Soweit ersichtlich ist nur geregelt, dass der Fiskus Erbe werden kann, aber nicht, dass dem Fiskus Geld einfach geschenkt werden kann. § 1936 BGB könnte z.B. dahingehend ergänzt werden, dass Schenkungen an den Fiskus zulässig sind. Zudem sind haushaltsrechtliche Regelungen bei Bund und Ländern erforderlich. Denn es gibt derzeit keine "Spendenkonten" des Staates.
Viele Menschen möchten mit ihrem Vermögen noch zu Lebzeiten etwas Gutes für die Allgemeinheit tun und müssen bislang z.B. eigene Stiftungen errichten oder bestimmten Organisationen spenden.
Dabei ist der Staat selbst wohl die gemeinnützigste Organisation dieses Landes. Der Staat kümmert sich insbesondere auch um innere und äussere Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, Gesundheit, Umweltschutz etc. und benötigt hierfür Haushaltsmittel. Eine entsprechende Mittelverwendung ist beim Staat wohl auf Jahrzehnte hinaus gewährleistet.
Deshalb sollte es unbürokratisch möglich sein, dem Staat insbesondere Geldspenden aus bereits versteuertem Einkommen zukommen zu lassen. So könnten insbesondere Wohlhabende auch freiwillig "mehr Steuern" zahlen.