Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Straftatbestände hinsichtlich der Vornahme sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt in einer Vorschrift zusammenzuführen und insofern § 180 Absatz 2 des Strafgesetzbuches in § 182 des Strafgesetzbuches einzufügen.
Begründung
Die Strafnorm des § 180 Abs. 2 StGB erfasst das bestimmen unter 18-Jähriger zu sexuelle Handlungen an/von Dritten gegen Entgelt.
Demgegenüber ist die Vornahme sexueller Handlungen an/von unter 18 jährigen gegen Entgelt in Paragraph 182 Abs. 2 StGB geregelt. Obwohl beide Tatbestände den gleichen sachlichen Bereich regulieren, sind diese in unterschiedlichen Paragraphen.
Zur Förderung von Rechtsklarheit und Bestimmtheit, was gerade im Strafrecht sehr wichtig ist, des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung, sollten beide Tatbestände im gleichen Paragraphen geregelt werden. Dem Strafrecht sollte, wo es möglich ist, der nicht juristisch gebildeten Bürger ohne großen Aufwand oder Einholung von Rechtsberatung dem Grunde nach entnehmen können, was strafbar ist. Insoweit ist es problematisch, wenn wie hier 2 Straftatbestände, die den gleichen Sachbereich zum Gegenstand haben, in unterschiedlichen Paragraphen geregelt werden.
Die Reformkommission zum Sexualstrafrecht führt in deren Abschlussbericht 2017 hierzu aus:
"Die Reformkommission empfiehlt einstimmig, die Tathandlungen aus § 180 Abs. 2 StGB und aus § 182 Abs. 2 StGB in einem Straftatbestand neu zu regeln, denn beide Vorschriften bezwecken, minderjährige Personen vor einem Abgleiten in die Prostitution zu schützen."
Es bietet sich insoweit an, § 180 Abs. 2 StGB in den Paragraph 182 einzufügen. Dieser regelt den Kern des Schutzes Jugendlicher vor sexuellem Missbrauch und würde auch nicht überladen werden, wenn ein weiterer Absatz eingefügt würde.