Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: das Mitführen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – mindestens aber das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper – wird bzgl. der Eignung der ausführenden Personen den gleichen Beschränkungen unterworfen wie das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Zuwiderhandlungen werden ebenso mit den gleichen bzw. vergleichbaren Sanktionen belegt.
Begründung
Das weitgehend unbeschränkte Abbrennen von entsprechendem Feuerwerk an Sylvester / Neujahr ist seit Jahren in der Diskussion und wurde auch schon vom Petitions-Ausschuß entsprechend geprüft. Beschränkungen wurden bisher mit der Begründung langjähriger Tradition und bestehender Reglementierungen abgelehnt.
Extrem problematisch ist aber gerade in der Neujahrs-Nacht die Kombination von Alkohol oder sogar stärkeren Rauschmitteln und Feuerwerk. Wie allgemein bekannt nimmt mit steigendem Alkohol-Konsum die körperliche und geistige Steuerungs-Fähigkeit ab – gleichzeitig steigt mit Enthemmung die Risiko-Bereitschaft.
Selbst wenn sich Betroffene damit nur selbst gefährden / schädigen kann das der Gemeinschaft nicht gleichgültig sein: Die Kosten für medizinische Behandlung und ggf. langfristig eingeschränkte Erwerbsfähigkeit trägt weitgehend die staatliche Gemeinschaft. Wenn aber – wie in vielen Fällen – Dritte gefährdet / geschädigt werden, ist die Grenze persönlicher Freiheit jedenfalls überschritten.