Text der Petition
Mit der Petition wird die ersatzlose Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) gefordert.
Begründung
Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen, welche den „öffentlichen Frieden“ gefährdeten. Denn genau dies ist Inhalt von § 166 StGB: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 166 StGB führt zu einer inakzeptablen Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips: Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren. Daher sollte § 166 StGB zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 Geschichte sein – zumal dieser Paragraf den öffentlichen Frieden nicht schützt, sondern ihn vielmehr gefährdet: Von seinem Wortlaut her stachelt § 166 Fundamentalisten nämlich regelrecht dazu an, vom „Faustrecht“ Gebrauch zu machen und militant gegen satirische Kunst vorzugehen, da sie auf diese Weise belegen können, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer „religiösen Gefühle“ der öffentliche Friede gefährdet ist und die verhasste Kritik unterbleiben sollte.
Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober 2023 sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, „klare Kante“ gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen. Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach, welches 2011 erklärte, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].
Durch die Streichung von § 166 StGB würden der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen. Darüber hinaus sind der Schutz vor strafwürdiger Beschimpfung sowie der Schutz des öffentlichen Friedens auch ohne § 166 StGB durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gesichert. Die Vorstellung, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Personen oder Gruppen benötigten einen über die §§ 130, 185, 186, 187 StGB hinausgehenden Schutz, ist weder begründbar noch zeitgemäß.
Fazit: § 166 StGB ist sowohl demokratiegefährdend als auch entbehrlich und sollte daher aufgehoben werden.
'Kauft nicht bei Juden', die KZ's, die brennenden Synagogen. Das soll so nie wieder geschehen.
Heute stellt es sich glücklicherweise anders da. Aber dass Molotowcocktails oder Steine in Synagogen geworfen werden oder beschmiert werden usw ist völlig inakzeptabel. Und vor dieser Tat steht dann - meist im Internet- als Beginn die Verunglimpfung als Glaubensgemeinschaft.
Es ist völlig inakzeptabel, das freizustellen.
Das gilt im Übrigen auch für die Muslime 'Antisemiten, kleine Paschas etc'
Oder übrigens auch die Christen 'gottlose, woke veganer' etc.
Man kann nicht zulassen, dass Bevölkerungsgruppen allgemein herabgewürdigt werden. Demokratie lebt von gegenseitiger Akzeptanz und deswegen braucht es diese Vorschrift.
Die Karikaturen wären übrigens selbstverständlich weder eine Verunglimpfung noch würden sie unter die Vorschrift fallen... Es wäre ganz selbstverständlich Kunst.
Dass aus Angst hier derartige Karikaturen tatsächlich nicht erscheinen würden, ist wirklich ein Problem. Aber dafür braucht es nicht die Abschaffung der Norm.
Petieren Sie bei Ihrem Landtag für pädagogische, freie und kritische Abhandlung von Religionen in den Lehrplänen, für eine gut ausgestattete und arbeitende Polizei und funktionierende Verfassungsschutz- und Kriminalämter...
Nutzer18343 | Sat Mar 09 13:01:05 CET 2024 - Sat Mar 09 13:01:05 CET 2024
Richtig! Ich hab mit einem Juden diesbezüglich eine anregende Diskussion gehabt, da ich eine Kippa vielleicht tragen wollte um meine werdende kommende Glatze zu verdecken und ich einen Hut albern finde.
Ein Jude drückt mit der Kopfbedeckung Demut aus (wie Sie beschreiben), aber es muss keine Kippa sein. Man kann auch einen Hut haben, etc... ABER die Kippa ist KEIN religiöses Symbol. Jeder kann eine tragen wenn er will.
Würde es eigentlich cool finden wenn man einen neuen Trend macht das man Kippa trägt um die Glatze zu verdecken und es gibt echt coole Kippas. Leider hab ich es bis jetzt gelassen, weil sicher doofe Fragen kommen, etc... (bin noch unentschieden ob ich das mache)
Nutzer3294430 | Fri Mar 08 23:34:12 CET 2024 - Fri Mar 08 23:34:12 CET 2024
Gerne gebe ich Ihnen Nachhilfe: mittels einer Kopfbedeckung drückt eine Jüdin und ein Jude Demut gegenüber dem Allerheiligsten, JHWH aus. Eine Jüdin oder ein Jude demonstrieren auf diese Weise, dass da eine höhere Macht ist, ein Schöpfergott, über dem Menschen und der Schöpfung. Möglich ist jede Kopfbedeckung, nicht unbedingt eine Kippa. Aber eine Kippa ist ein besonderes Zeichen, sich als Jude zu erkennen zu geben.
Offenbar haben Sie noch nie mit einem Juden über seinen Glauben und seine Ängeste und das Erleben des Altagsantisemitismus in Deutschland gesprochen. Offenbar haben Sie die zahlreichen Vorfälle negiert, dass Menschen, die eine Kippa tragen, Opfer brutaler Gewalt und Erniedrigung werden. Offenbar waren Sie auch noch nie in Israel.
Eine naive Feststellung, die das Grundrecht auf Religionsfreiheit negiert. Eine Feststellung, die ein Kopftuch als religiöses Symbol sieht, zumal insbesondere christliche Ordensschwestern ihr Kopftuch, Ihren Habbit gerne in der Öffentlichkeit tragen.
Israel verübt keinen Völkermord und Israel befürwortet keinen Völkermord. Allein solch eine Andeutung und Unterstellung ist eine Verharmlosung der Shoa. Passt zu Ihren Beiträgen hier.
Alle Verschwörungstheorien münden letztendlich in antisemitischen Narrativen. Und natürlich dient § 166 StGB zum Markieren, wo das Grundrecht auf Meinungsfreiheit endet. Insofern kann diese Petition kein Erfolg gewünscht werden, nimmt man Beispiele wie Ihren Beitrag als klares Gegenargument zu dieser Petition.
Lupinal | Fri Mar 08 18:39:38 CET 2024 - Fri Mar 08 18:39:38 CET 2024
@Nutzer5486767 | heute - 14:46 :
Warum sollte sich der 'normale' Jude durch Tragen einer Kippa im Alltag als solcher ausweisen?
Es ist ein ansonsten völlig funktionsloses Kleidungstück, welches nur der Zurschaustellung der Religion dient - warum sollte das also jemand tun der nicht in religiösen Funktion unterwegs ist?
Ich bezweifle, daß die ganz große Mehrheit der Juden darauf aus Angst verzichten, sondern sie schlicht keinen Wunsch dazu verspüren, wie auch die ganz überwiegende Mehrheit aller anderen Religionsangehörigen.
Zu religösen Anlässen mag das sein, aber auch da: wer außer anderen Religionsmitglieder ist denn dabei?
Ob Kippa oder Kopftuch, Kapuze oder Turban, man ist da doch unter sich.
Natürlich wurde das in der Öffentlichkeit jetzt nochmal unangenehmer weil man dann fälschlicherweise als Befürworter von Völkermord einsortiert werden könnte; aber die jüdischen Demonstranten gegen die IDF überall auf der Welt tragen auch oft Kippa, ich sehe hier eher im Schweigen des Zentralrats eine verpasste Chance..
Aber auch hier würde ich es - wäre ich direkt betroffen - vorziehen jemand könnte seine Kritik frei äußern und mir damit die Chance auf Richtigstellung geben.
Das Problem an solchen Verboten ist eben, daß sie nie den Grund beheben, sondern nur die Debatte darum einschränken.
Nutzer5486767 | Fri Mar 08 14:46:43 CET 2024 - Fri Mar 08 14:46:43 CET 2024
@ Lupinal heute 14:48
Was Sie tatsächlich „nur“ meinten hatten Sie klar und deutlich ausgedrückt. Nur deshalb habe ich darauf reagiert. Es ist nicht normal und für mich deshalb bedauerlich, dass sich Juden nicht mehr trauen können, sich z.b durch das Tragen einer Kippa, als Juden zu zeigen. Darüber müssten sich insbesondere die, die zu symbolträchtigen Anlässen eine Kippa aufsetzen Gedanken machen, insbesondere weil
das Tragen von Tüchern da wesentlich unproblematischer ist.
Offenbar gibt es immer noch Vorurteile, die aber durch 166 StGB auch nicht ausgeräumt werden können.
Lupinal | Fri Mar 08 13:18:47 CET 2024 - Fri Mar 08 13:18:47 CET 2024
@Nutzer5486767 | gestern - 21:11 :
Ja, da haben Sie recht.
Ich meinte ja auch nur, selbst WENN der Grund der Holocaust gewesen WÄRE, und die Zielgruppe primär JUDEN, selbst dann wäre mittlererweile der Paragraph von der Realität überholt worde.
Nein, daran ist nichts bedauerlich, sondern es ist völlig natürlich: man kann Juden im allgemeinen nicht von Muslimen, Christen, etc. unterscheiden weil für fast alle der Anhänger fast aller Religionen die nur einen kleinen Teil ihres Lebens ausmacht; nur bei orthodoxen Juden, Islamisten und Amish, Priester und den meisten Mönchen kann die Religion erkennen, weil sie sie als den wichtigsten Teil ihre Lebens oder ihren Beruf an ihrer Kleidung erkenntlich machen.
Selbst ernsthafte Anhänger vieler Religionen erkennt man nicht als solche, weil sie keinen spezifischen Kleidungsvorschriften folgen, oder als Kollegen ihre Ernährunggebote sich nicht offensichtlich von anderen Vorlieben unterscheiden.
Man könnte auch sagen; in unserem Alltag ist die Religion weitgehend irrelevant.
Und das ist gut so, denn es bedeutet daß es keinen Grund gibt, religiös begründete Ressistements zu pflegen.
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Nutzer5486767 | Thu Mar 07 21:11:15 CET 2024 - Thu Mar 07 21:11:15 CET 2024
@ Lupinal heute 13:36
Der Holocaust war nie Grund für 166 StGB. Die Vorschrift ist aber nicht, wie Sie meinen, deshalb überholt weil vom Staat Israel repräsentierte Juden heute eher als Täter den als Opfer gesehen werden könnten. Die Vorschrift behandelt Verhaltensweisen von Menschen jeglicher Herkunft, Religion und Bekenntnissen im Inland und nicht Handlungen ausländischer Regierungen. Dass man Juden in Deutschland nicht mehr erkennen kann hat sehr bedauerliche Gründe. Die Vorschrift ist aber dennoch überholt, weil in einem säkularen Staat Religionen und Bekenntnisse nicht schutzwürdiger sein können als die Freiheitsrechte des Einzelnen. Im Übrigen verstößt die Vorschrift gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 GG. Wer sich in seinen Gefühlen verletzt fühlt hat die Möglichkeit der Privatklage nach 185 StGB und es bedarf keines Eingriffs über ein Offizialdelikt.
Lupinal | Thu Mar 07 13:36:26 CET 2024 - Thu Mar 07 13:36:26 CET 2024
"Der Holocaust ist der Grund der Vorschrift."
Ist er? Referenz bitte.
Nicht daß ich das ausschlösse, aber es wäre nicht sehr sinnvoll, da der Holocaust sich nicht an der Religion aufhing, sondern an einer vagen Ethnie.
Außerdem wäre dann der Paragraph wirklich überholt, weil "Juden" repräsentiert durch den Staat Israel, mittlereweile eher Täter als Opfer sind, und in Deutschland eher Muslime als Religionsgruppe und alle möglichen Migrantengruppen als Ethnien angefeindet werden als Juden (die man ja in der Regel nichtmal als solche erkennt).
Glauben Sie ernsthaft, daß wenn z.B. Kritik am Völkermord (laut ICJ) in Gaza hierzulande unterdrückt wird, sich dabei das Ansehen von Juden als Religion besserte?
Oder um mal den dem Beispiel runterzukommen, ein Verbot von Mohammed-Karrikaturen die Bürger dem Islam gegenüber positiver einnehmen würde?
Womit wir wieder bei der Frage wären: "Ist das Kunst oder kann das weg?"
Wo ziehen Sie die Grenze?
Kirchen haben schon öfter Veranstaltungen verbieten lassen, war das korrekt?
Ich verstehe ja daß Verhaltensgebote dem sozialen Frieden dienen, aber erzwungene Toleranz kann Abneigung auch gefährlich im Verborgenen wachsen lassen.
Während auf de anderen Seite freimütig deklarierte Geringschätzung auch zu unerwünschten Gegenreaktionen führen kann.
Also wo möchten Sie die Grenze legen?
E.H.M. | Sun Mar 03 03:07:07 CET 2024 - Sun Mar 03 03:07:07 CET 2024
Die Shoah geschah zwischen 1933 bis 1945.
das Gesetz ist von 1871.
Merken Sie etwas‽
Das Anthropische Prinzip | Fri Feb 23 18:47:19 CET 2024 - Fri Feb 23 18:47:19 CET 2024
Jetzt gibt es in der Annahme das Karikaturen und Satire immer die Falschen oder gar nichts trifft, noch das Problem, das der Verbrecher und Unhold davon niemals betroffen, auch nicht in der Mobilisierung gegen ihn, das selbst trotzdem macht.
Also Karikatur und Satire als Selbstschutz vor sich selbst.
Mit dem Gesetz muss also mal wieder das Gute damit klar kommen, das das Böse sich nicht an Gesetze hält.
Das Anthropische Prinzip | Fri Feb 23 17:41:50 CET 2024 - Fri Feb 23 17:41:50 CET 2024
Oh, fast schon wieder die Kinder vergessen. Die dürfen selbstverständlich überall Schnurrbärte hinmalen wo es noch geht.
Die Karikatur funktioniert ausschließlich als Selbstkritik. Sie kann anders stets nur schaden bei unschuldigen anrichten. Oder einfach verpuffen.
Auch als Selbstkritik macht sie nur Probleme. Es ist sogar als Unterhaltungswert nur eine Beleidigung an den Zuschauer, kindlich oder doof zu sein.
Und doch, könnte genau dabei der Wert liegen. Aber so doof ist der Zuschauer nicht. Dieses Konzept funktioniert vorne und hinten nicht. Und nur für sich selbst.
Es fühlt sich dabei von Religionen angegriffen, einfach nur in der Tat weil es ein lohnendes Ziel ist, für sich selbst.
Dieser Karkatur und Satire Krimskram richtet nur Schaden an und kann nicht anders. Mit Glück kann man sich geschmeichelt fühlen und geht trotzdem leer aus.
Das ganze Internet ist voll dieser Kinderspielereien. Die Memes. Oh mann. Mann oh Mann. Was jetzt?
Löschen. Weg damit. Wie viel Speicherplatz und Strom das kostet!