Text der Petition
Mit der Petition wird die ersatzlose Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) gefordert.
Begründung
Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen, welche den „öffentlichen Frieden“ gefährdeten. Denn genau dies ist Inhalt von § 166 StGB: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 166 StGB führt zu einer inakzeptablen Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips: Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren. Daher sollte § 166 StGB zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 Geschichte sein – zumal dieser Paragraf den öffentlichen Frieden nicht schützt, sondern ihn vielmehr gefährdet: Von seinem Wortlaut her stachelt § 166 Fundamentalisten nämlich regelrecht dazu an, vom „Faustrecht“ Gebrauch zu machen und militant gegen satirische Kunst vorzugehen, da sie auf diese Weise belegen können, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer „religiösen Gefühle“ der öffentliche Friede gefährdet ist und die verhasste Kritik unterbleiben sollte.
Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober 2023 sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, „klare Kante“ gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen. Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach, welches 2011 erklärte, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].
Durch die Streichung von § 166 StGB würden der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen. Darüber hinaus sind der Schutz vor strafwürdiger Beschimpfung sowie der Schutz des öffentlichen Friedens auch ohne § 166 StGB durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gesichert. Die Vorstellung, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Personen oder Gruppen benötigten einen über die §§ 130, 185, 186, 187 StGB hinausgehenden Schutz, ist weder begründbar noch zeitgemäß.
Fazit: § 166 StGB ist sowohl demokratiegefährdend als auch entbehrlich und sollte daher aufgehoben werden.
Niemals!
In der NS Zeit lief die Diskriminierung der Juden einzig über ihre Religionszugehörigkeit. Dem Verächtlichmachen über die Religion folgte das übrige nach.
Es ist völlig inakzeptabel, jetzt die Beschimpfung von Bekenntnissen frei und damit das Judentum schutzfrei zu stellen.
Zumal wir gerade erneut Probleme mit Antisemitismus haben.
Bei der Einbürgerung gehört das Bekenntnis dazu, dass Antisemitismus nicht nach Deutschland gehört. Wer das Judentum freistellen, sollte reziprok seine Staatsbürgerschaft verlieren. Er hat dann nicht mehr teil an den als wesentlich geteilten Werten.
Die einzige Meinung von Herrn Fischer, die auch nicht auf dem Juristentag geteilt wurde und Entschlüsselung einzelner SPD oder Grünen Landes- oder Ortsverbände können daran nichts ändern. Menschen können schließlich irren.
Aber zumindest den Holocaust sollte man nicht vergessen!
guYoshi | Fri Mar 15 18:17:13 CET 2024 - Fri Mar 15 18:17:13 CET 2024
Es soll nicht das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Glaubens oder einer Religionszugehörigkeit aufgehoben werden. Religiöse Menschen sind nicht das selbe wie religiöse Ideen oder Überzeugungen.
Nutzer744234 | Tue Mar 12 14:12:30 CET 2024 - Tue Mar 12 14:12:30 CET 2024
Nutzen Juden diesen Paragraphen überhaupt, um sich zu schützen?
Für gravierende Fälle gibt es den Paragraphen zur Volksverhetzung, für persönliche verbale Angriffe den Tatbestand der Beleidigung. Und wenn das etwas Wesentliches nicht abdeckt, sollten wir darüber diskutieren.
Morakhai78 | Sat Mar 02 22:22:59 CET 2024 - Sat Mar 02 22:22:59 CET 2024
Ihre Unterstellungen werden auch durch ständiges Wiederholen in diesem Forum nicht besser. Die Petition will eben nicht haltloses Beleidigen, Antisemitismus etc. für straffrei erklären. Die Hinweise auf die §§ 130, 185 ff StGB sind mit Bedacht gewählt. Wer welche Religionsgemeinschaft auch immer oder einzelne Menschen herabsetzt, kann nach wie vor im Rahmen dieser Vorschriften belangt werden. Die Privilegierung religiöser Gefühle hat keinen Sachgrund, der die spezielle Norm des § 166 StGB und eine Strafdrohung von immerhin bis zu drei Jahren rechtfertigt.
Morakhai78 | Sat Mar 02 22:21:44 CET 2024 - Sat Mar 02 22:21:44 CET 2024
Es geht absolut nicht um das Strafmaß. Wie in der Petition und in verschiedenen Posts zu lesen, soll gerade die Privilegierung beendet werden. Wenn Sie so, dass sie wieder §130 noch §185 unterliegen, Kritik/Satire zu Religionen verfassen, sollen SIe nicht mit der Staatsanwaltschaft rechnen müssen. Die Höhe der verschiedenen Strafmaße ist eine andere und, meiner Ansicht nach, sekundäre Diskussion.
E.H.M. | Sat Mar 02 20:51:12 CET 2024 - Sat Mar 02 20:51:12 CET 2024
Sie verkennen absolut um was es hier geht.
Hier werden abstrakte Konstrukte von Kritik, Humor und Satire geschützt welche teilweise unverblümt zum töten von unliebsamen Menschen aufrufen. Hier geht es nicht um die Gläubigen die geschützt werden sondern um die Religionen selbst.
Und mit Verlaub.
Unterlassen Sie es da die Shoah missbrauchen zu wollen wenn Sie im Begriff sind teilweise Menschenverachtung per Gesetz weiterhin schützen zu lassen.
Erst tötet ihr uns und nun müssen wir für schmutzige Tricks in Debatten herhalten‽
Nein danke!
Nutzer18343 | Sat Mar 02 20:38:11 CET 2024 - Sat Mar 02 20:38:11 CET 2024
Also geht es hier nur um das Strafmaß. 3 Jahre statt 2 Jahre und dafür den ganzen Ärger? Das kaufe ich keinem ab.
Nutzer5486767 | Sat Mar 02 15:20:24 CET 2024 - Sat Mar 02 15:20:24 CET 2024
Menschen irren sich insbesondere dann, wenn Sie meinen, den Meinungen anderer zu einer Norm mit der Ausbürgerung entgegnen zu dürfen. Im Übrigen haben sich nicht nur ein ehemaliger Bundesrichter und einzelne Landesverbände von Parteien für eine Abschaffung des 166 StGB ausgesprochen, sondern der ganz überwiegende Teil der rechtswissenschaftlichen Literatur und die FDP sowie die Grünen, beide auf Bundesebene. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Verschärfung der Vorschrift ist 2000 gescheitert. Vielleicht weil sie sich geirrt haben.
Morakhai78 | Sat Mar 02 14:28:31 CET 2024 - Sat Mar 02 14:28:31 CET 2024
Ihre Unterstellungen werden auch durch ständiges Wiederholen in diesem Forum nicht besser. Die Petition will eben nicht haltloses Beleidigen, Antisemitismus etc. für straffrei erklären. Die Hinweise auf die §§ 130, 185 ff StGB sind mit Bedacht gewählt. Wer welche Religionsgemeinschaft auch immer oder einzelne Menschen herabsetzt, kann nach wie vor im Rahmen dieser Vorschriften belangt werden. Die Privilegierung religiöser Gefühle hat keinen Sachgrund, der die spezielle Norm des § 166 StGB und eine Strafdrohung von immerhin bis zu drei Jahren rechtfertigt.