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Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Nein. Völlig inakzeptabel. Holocaust. Nie wieder ist jetzt! Wie kann man nur fas Judentum schutzlos stellen! Nicht zu fassen!

y4 | 02.03.2024 - 12:40

Nein. Völlig inakzeptabel. Holocaust. Nie wieder ist jetzt! Wie kann man nur fas Judentum schutzlos stellen! Nicht zu fassen!

Anzahl der Antworten: 8

Nein!
Niemals!

In der NS Zeit lief die Diskriminierung der Juden einzig über ihre Religionszugehörigkeit. Dem Verächtlichmachen über die Religion folgte das übrige nach.

Es ist völlig inakzeptabel, jetzt die Beschimpfung von Bekenntnissen frei und damit das Judentum schutzfrei zu stellen.

Zumal wir gerade erneut Probleme mit Antisemitismus haben.

Bei der Einbürgerung gehört das Bekenntnis dazu, dass Antisemitismus nicht nach Deutschland gehört. Wer das Judentum freistellen, sollte reziprok seine Staatsbürgerschaft verlieren. Er hat dann nicht mehr teil an den als wesentlich geteilten Werten.

Die einzige Meinung von Herrn Fischer, die auch nicht auf dem Juristentag geteilt wurde und Entschlüsselung einzelner SPD oder Grünen Landes- oder Ortsverbände können daran nichts ändern. Menschen können schließlich irren.

Aber zumindest den Holocaust sollte man nicht vergessen!
2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

guYoshi | Fri Mar 15 18:17:13 CET 2024 - Fri Mar 15 18:17:13 CET 2024

Es soll nicht das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Glaubens oder einer Religionszugehörigkeit aufgehoben werden. Religiöse Menschen sind nicht das selbe wie religiöse Ideen oder Überzeugungen.

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Nutzer744234 | Tue Mar 12 14:12:30 CET 2024 - Tue Mar 12 14:12:30 CET 2024

Nutzen Juden diesen Paragraphen überhaupt, um sich zu schützen?

Für gravierende Fälle gibt es den Paragraphen zur Volksverhetzung, für persönliche verbale Angriffe den Tatbestand der Beleidigung. Und wenn das etwas Wesentliches nicht abdeckt, sollten wir darüber diskutieren.

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Morakhai78 | Sat Mar 02 22:22:59 CET 2024 - Sat Mar 02 22:22:59 CET 2024

Ihre Unterstellungen werden auch durch ständiges Wiederholen in diesem Forum nicht besser. Die Petition will eben nicht haltloses Beleidigen, Antisemitismus etc. für straffrei erklären. Die Hinweise auf die §§ 130, 185 ff StGB sind mit Bedacht gewählt. Wer welche Religionsgemeinschaft auch immer oder einzelne Menschen herabsetzt, kann nach wie vor im Rahmen dieser Vorschriften belangt werden. Die Privilegierung religiöser Gefühle hat keinen Sachgrund, der die spezielle Norm des § 166 StGB und eine Strafdrohung von immerhin bis zu drei Jahren rechtfertigt.

Zitat: von y4


Nein!
Niemals!

In der NS Zeit lief die Diskriminierung der Juden einzig über ihre Religionszugehörigkeit. Dem Verächtlichmachen über die Religion folgte das übrige nach.

Es ist völlig inakzeptabel, jetzt die Beschimpfung von Bekenntnissen frei und damit das Judentum schutzfrei zu stellen.

Zumal wir gerade erneut Probleme mit Antisemitismus haben.

Bei der Einbürgerung gehört das Bekenntnis dazu, dass Antisemitismus nicht nach Deutschland gehört. Wer das Judentum freistellen, sollte reziprok seine Staatsbürgerschaft verlieren. Er hat dann nicht mehr teil an den als wesentlich geteilten Werten.

Die einzige Meinung von Herrn Fischer, die auch nicht auf dem Juristentag geteilt wurde und Entschlüsselung einzelner SPD oder Grünen Landes- oder Ortsverbände können daran nichts ändern. Menschen können schließlich irren.

Aber zumindest den Holocaust sollte man nicht vergessen!

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Morakhai78 | Sat Mar 02 22:21:44 CET 2024 - Sat Mar 02 22:21:44 CET 2024

Es geht absolut nicht um das Strafmaß. Wie in der Petition und in verschiedenen Posts zu lesen, soll gerade die Privilegierung beendet werden. Wenn Sie so, dass sie wieder §130 noch §185 unterliegen, Kritik/Satire zu Religionen verfassen, sollen SIe nicht mit der Staatsanwaltschaft rechnen müssen. Die Höhe der verschiedenen Strafmaße ist eine andere und, meiner Ansicht nach, sekundäre Diskussion.

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E.H.M. | Sat Mar 02 20:51:12 CET 2024 - Sat Mar 02 20:51:12 CET 2024

Sie verkennen absolut um was es hier geht.

Hier werden abstrakte Konstrukte von Kritik, Humor und Satire geschützt welche teilweise unverblümt zum töten von unliebsamen Menschen aufrufen. Hier geht es nicht um die Gläubigen die geschützt werden sondern um die Religionen selbst.


Und mit Verlaub.
Unterlassen Sie es da die Shoah missbrauchen zu wollen wenn Sie im Begriff sind teilweise Menschenverachtung per Gesetz weiterhin schützen zu lassen.
Erst tötet ihr uns und nun müssen wir für schmutzige Tricks in Debatten herhalten‽
Nein danke!

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Nutzer18343 | Sat Mar 02 20:38:11 CET 2024 - Sat Mar 02 20:38:11 CET 2024

Zitat: von Morakhai78
Die Privilegierung religiöser Gefühle hat keinen Sachgrund, der die spezielle Norm des § 166 StGB und eine Strafdrohung von immerhin bis zu drei Jahren rechtfertigt.



Also geht es hier nur um das Strafmaß. 3 Jahre statt 2 Jahre und dafür den ganzen Ärger? Das kaufe ich keinem ab.

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Nutzer5486767 | Sat Mar 02 15:20:24 CET 2024 - Sat Mar 02 15:20:24 CET 2024

Menschen irren sich insbesondere dann, wenn Sie meinen, den Meinungen anderer zu einer Norm mit der Ausbürgerung entgegnen zu dürfen. Im Übrigen haben sich nicht nur ein ehemaliger Bundesrichter und einzelne Landesverbände von Parteien für eine Abschaffung des 166 StGB ausgesprochen, sondern der ganz überwiegende Teil der rechtswissenschaftlichen Literatur und die FDP sowie die Grünen, beide auf Bundesebene. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Verschärfung der Vorschrift ist 2000 gescheitert. Vielleicht weil sie sich geirrt haben.

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Morakhai78 | Sat Mar 02 14:28:31 CET 2024 - Sat Mar 02 14:28:31 CET 2024

Ihre Unterstellungen werden auch durch ständiges Wiederholen in diesem Forum nicht besser. Die Petition will eben nicht haltloses Beleidigen, Antisemitismus etc. für straffrei erklären. Die Hinweise auf die §§ 130, 185 ff StGB sind mit Bedacht gewählt. Wer welche Religionsgemeinschaft auch immer oder einzelne Menschen herabsetzt, kann nach wie vor im Rahmen dieser Vorschriften belangt werden. Die Privilegierung religiöser Gefühle hat keinen Sachgrund, der die spezielle Norm des § 166 StGB und eine Strafdrohung von immerhin bis zu drei Jahren rechtfertigt.

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