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Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Strikt gegen Streichung!

Signalman | 14.03.2024 - 08:54

Strikt gegen Streichung!

Anzahl der Antworten: 2

Was soll der Müll???
Glaubensgemeinschaften gehören geschützt!

Nur weil man an die heiligen Disteln glaubt, ist das kein Grund zum Niedermachen
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Nutzer18343 | 14.03.2024 - 11:12

Zitat: von Lupinal
Warum gehören sie BESONDERS geschützt?

Und wo kann eine juristische GrrRenze zwischen nicht gießen und niedermachen liegen?



Also die Juristen schafften es bis jetzt sehr gut. Genauso gut wie bei Beleidigung § 185 StGB.

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Lupinal | 14.03.2024 - 10:24

Warum gehören sie BESONDERS geschützt?

Und wo kann eine juristische Grenze zwischen nicht gießen und niedermachen liegen?

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