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Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Auch Justizminister Buschmann hat die Abschaffung von § 166 StGB gefordert

Nutzer1105922 | 14.03.2024 - 10:23

Auch Justizminister Buschmann hat die Abschaffung von § 166 StGB gefordert

Anzahl der Antworten: 5

Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des § 166 StGB ausgesprochen. Wörtlich heißt es in dem in der „Deutschen Richterzeitung“ (4/15) erschienenen Beitrag: „Wenn ein Gesetz nicht nötig ist, dann ist es nötig, dieses Gesetz abzuschaffen. Im vorliegenden Fall kann das nur eines heißen: Schaffen wir § 166 StGB ab!“

Im Sinne der aktuellen Petition kritisierten Buschmann und Lindner schon 2015 die Fehlkonstruktion des § 166 StGB: „Je häufiger und intensiver religiöse Fanatiker sich als vermeintliche Reaktion auf eine angebliche Beschimpfung ihres Bekenntnisses an fremden Rechtsgütern vergehen, desto größer wird die Gefahr, dass die angebliche Beschimpfung den Tatbestand des § 166 StGB erfüllt. Die Fanatiker begrenzen durch eigene Rechtsbrüche den legitimen Aktionsradius Andersdenkender, wenn man diesem Gedanken folgt. Faustrecht verdrängt dann Freiheit. Eine fatale Anreizwirkung!“

Buchmann und Lindner bezogen sich in ihrer Kritik des § 166 StGB auf zwei Personen, die unterschiedlicher kaum sein könnten, nämlich auf Michael Schmidt-Salomon, den Vorstandssprecher der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung, der bereits 2015 auf die Absurdität hinwies, dass die Mitglieder der „Charlie Hebdo“-Redaktion nach § 166 StGB hätten verurteilt werden müssen, sowie auf Josef Ratzinger/Papst Benedikt XVI, der in der aktuellen Formulierung des § 166 StGB ebenfalls eine „Aufforderung zur gewaltsamen Drohung und damit zum Faustrecht“ gesehen hatte.

Mit Blick auf das Attentat auf „Charlie Hebdo“ zogen Buchmann und Lindner 2015 daraus eine wichtige rechtspolitische Schlussfolgerung: „Wer die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Presse einschränken will, dem sollten wir mit mehr und nicht mit weniger Freiheit antworten. Wem diese Botschaft wichtig ist, dem steht ein deutliches Symbol zur Verfügung: die Abschaffung des Blasphemie-Paragrafen 166 StGB. Denn das wäre ein unmissverständliches Signal für mehr Freiheit der Meinung, der Kunst und der Presse.“

Es wäre zu hoffen, dass sich Justizminister Buschmann an diese weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert. Denn das, was man als Oppositionspolitiker vernünftigerweise gefordert hat, sollte man auch umsetzen, wenn man Regierungsverantwortung übernommen hat.
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