Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Paragraph überarbeiten

Harzrose | 18.03.2024 - 20:27

Paragraph überarbeiten

Anzahl der Antworten: 0

Absatz (1) muß akzeptiert werden.
Sollte sich der Sachverhalt in den Paragraphen 130, 185, 186, 187 StGB wirklich wiederfinden, kann man darauf verzichten.
Der Absatz (2) sollte gestrichen werden, da hier das Täter-Opfer- Prinzip umgekehrt wird.
Personen finden diesen Beitrag hilfreich