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Diskussion zur Petition 162022

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Ersatz des Bürgergelds durch eine Art Gehalt für Arbeitslose vom 07.01.2024

Diskussionszweig: Re: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Ersatz des Bürgergelds durch eine Art Gehalt für Arbeitslose

Nutzer621931 | 18.01.2024 - 12:03

Re: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Ersatz des Bürgergelds durch eine Art Gehalt für Arbeitslose

Anzahl der Antworten: 1

Zitat:
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bürgergeld durch eine Art Gehalt für Arbeitslose ersetzt wird. Dieses Gehalt sollte unter dem Mindestlohn-Monatsgehalt liegen und ebenso steuer- und sozialabgabenpflichtig sein.


1. Geldkarussel
Der Staat soll also Geld der von der Bundesagentur für Arbeit an die Länder überweisen, dass diese ihm dann nach erheblichem bürokratischen Aufwand zurück an die Bundesagentur für Arbeit überweisen. Damit werden Arbeitslose gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ein weiterer Teil geht an die Rentenversicherung, wodurch Arbeitslose Bruchteile von Rentenpunkten erwerben, die dann am Ende zu einer niedrigeren Rente führen, die dann wieder mit Sozialleistungen aufgestockt werden muss.
Die Steuerpflicht ist wirkungslos, weil der Mindestlohn ohnehin unter der Freigrenze liegt. Für keine oder nahezu keine Einkommenssteuer müsste allerdings der gesamte Berechnungsaufwand der Finanzbehörden erfolgen.

2. Höhe des Gehalts
Das Existenzminimum unterscheidet sich erheblich zwischen Stadt und Land und auch zwischen Rostock und München. Diese Unterschiede werden durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft abgebildet. Die Petition fordert dagegen ein festes Gehalt, welches für einige deutlich über, für andere deutlich unter dem Bürgergeld liegen würde.

3. Zusätzliche Ansprüche
Das Bürgergeld verrechnet zusätzliche Einkünfte. Bei Zahlung eines Gehaltes würde automatisch auch ein Anspruch auf weitere Sozialleistungen für geringe Einkommen entstehen. Kindergeld würde nicht mehr vom Bürgergeld abgezogen werden und es würde ein zusätzliche Anspruch mindestens auf Wohngeld entstehen. Auch vermögenswirksame Leistungen müssten gezahlt werden.
Die Neidpetition mit der Bürgergeldempfänger schlechter gestellt werden sollen, würde am Ende genau das Gegenteil bewirken.

Bereits heute ist es mit einem Mindestlohn-Gehalt fast unmöglich, schlechter gestellt zu sein als mit Bürgergeld. Das Bürgergeld verrechnet jedes zusätzliche Einkommen und der Bezug gilt als Ausschlusskriterium für viele weitere Leistungen. Zusätzlich zum Mindestlohn besteht ein Anspruch auf Wohngeld und das volle (steuerfreie) Kindergeld.
In der aktuellen Arbeitsmarkt-Situation ist es außerdem schwierig, einen Job zu finden der nur mit Mindestlohn bezahlt wird. Selbst die einfachsten Stellen für ungelernte Aushilfen werden besser bezahlt. Die allermeisten Bezieher von Bürgergeld sind allerdings gar nicht arbeitsfähig, sondern z.B. wegen Krankheit auf Sozialleistungen angewiesen.
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