Text der Petition
Anpassung des Grundbetrags bei der Einkommenssteuer entsprechend der Inflation bzw. der Anpassung des Bürgergeldes
Begründung
Der Grundbetrag der Einkommenssteuer wird von 2022 auf 2023 um ca. 5,5 Prozent angehoben. Der Grundbetrag spiegelt das Existenzminimum wider, welches steuerfrei bleibt.
Das Bürgergeld, welches ebenfalls das Existenzminimum sichert, wird um ca. 12 Prozent angehoben.
Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar und ungerecht. Daher muss der steuerfreie Grundbetrag im gleichen Maß angehoben werden wie das Bürgergeld, bzw. entsprechend der Teuerung gemäß der Inflationsrate. Dies ist auch rückwirkend für 2021 nachzuholen.
Es kann nicht sein, dass der Grundbetrag für das Arbeitseinkommen schlechter gestellt ist, als der das Bürgergeld für das nicht Arbeiten!!!!