Text der Petition
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem Entzug der Grundrechte von offen rechtsextremistisch auftretenden Personen gemäß Art. 18 Grundgesetz (GG) befasst. Sie soll der Bundesregierung und dem Bundestag ermöglichen, sich tatsächlich mit Art. 18 GG auseinanderzusetzen.
Begründung
Kein Platz für Rechtsextremisten! „Nie wieder“ ist jetzt!
Personen verhalten sich offen rechtsextremistisch.
Sie bedienen sich an Ideologie, Sprachgebrauch und Auftreten der Nationalsozialisten, verharmlosen den Holocaust und sollten in diesem Land kein weiteres politisches Gehör finden!
Es ist wichtig diese Faschisten vor der anstehenden Landtagswahl in Thüringen zu stoppen und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, die diese Personen offen mit Füßen treten, zu verteidigen!
Die Grundrechtsverwirkung gem. Art. 18 GG ermöglicht es, derjenigen Person, welche einzelne Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“, eben diese zu entziehen.
Dazu zählen unter anderem die Wählbarkeit, das Wahlrecht und die Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Genau dies ist grade notwendig, damit sich Geschichte nicht wiederholt.
Auf Namensnennung wird aufgrund der Richtlinien für öffentliche Petitionen bewusst verzichtet.
Der Tatbestand zur Anwendung des Art.18 ist dort mit "Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" genannt und das Verfahren zur Anwendung des Artikels ist definiert. Es braucht deshalb keine Petition, damit z.B. der Bundestag ein solches Verfahren anstoßen kann.
Die Petition ist also vielmehr eine politische Meinungsäußerung. Was dabei "offen rechtsextrem auftretend" meint, ist mir persönlich nicht klar. Unterscheiden die Verfasser zwischen z.B. rechts-konservativ, rechtsextrem, rechtsradikal oder faschistisch? Wer tritt offen-, wer verdeckt rechtsextrem auf? Es geht nicht um eine semantische Diskussion. In einer Zeit, in der aber selbst die Bauerproteste als irgendwie rechts eingeordnet werden (z.B.: https://www.agrarheute.com/politik/unrecht-rechter-ecke-freie-bauern-wehren-616342) sollte wenigstens klar sein, wen die Petition überhaupt meint. Das Kriterium in Art.18 ist zwar auch ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber immer noch deutlich greifbarer, als die Beschreibung in der Petition.
Das Kernproblem dieser Petition ist das transportierte Demokratie- und Rechtsverständnis, dass ich nicht teile. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind im Strafgesetz geregelt, übrigens viel enger, als in den USA. Es Bedarf keines Eingriffs in die Grundrechte. Über diesen strafrechtlichen Rahmen hinaus, habe ich kein Problem damit mir Meinungen anzuhören, die meiner eigenen möglicherweise fundamental widersprechen oder die ich persönlich vielleicht sogar verachte.
Die Idee, jemandem Grundrechte zu entziehen, dessen Meinung ich verachte, gehört aus meiner Sicht in totalitäre Systeme. Und ja: Art.18 sieht die Verwirkung bestimmter Grundsätze vor, wurde aber aus gutem Grund auch noch nie angewendet.
Den Petenten sollte zudem eines bewusst sein: würde tatsächlich ein Präzedenzfall geschaffen und einer Person bestimmte Grundrechte entzogen, so würde es zweifellos Bestrebungen geben, dieses neue Werkzeug auch auf andere Gruppen anzuwenden. Auch wieder in den USA verwirken Gefängnisinsassen z.B. ihr Wahlrecht (https://www.ncsl.org/elections-and-campaigns/felon-voting-rights). Und bei geänderten politischen Mehrheiten wären sicher auch "offen linksextrem auftretende" Personen sehr schnell im Visier.
Aus meiner Sicht gibt es auch als nicht "AfD-Fanboy" gute Gründe, diese Petition abzulehnen.