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Petition 162718

Grundgesetz

Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nur mit Zweidrittelmehrheit vom 23.01.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) dürfen nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein dürfen.

Begründung

Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) dürfen ausschließlich mit 2/3-Mehrheit möglich sein. Sofern das rechtlich nicht möglich ist, z. B. weil ein solcher Beschluss für einzelne Gesetzte formal unzulässig wäre, sind die Vorgaben des BVerfGG u. a. zur Berufung der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht in das Grundgesetz aufzunehmen. Dabei sollte ausschließlich die Vorgabe der 2/3-Mehrheit aus § 6 (1) BVerfGG ins GG übernommen werden. Einfache oder absolute Mehrheiten dürfen nicht ausreichen. Auch die Festlegungen des § 7 BVerfGG sollten damit vollständig in das GG übernommen werden. Ggf. sind weitere Übernahmen in das GG sinnvoll.
Warum ist das wichtig?
Ziel muss es sein zu verhindern, dass eine Partei, die bei Wahlen eine einfache oder absolute Mehrheit errungen hat, sich das Bundesverfassungsgericht mit einfacher oder absoluter Mehrheit gefügig machen kann. Das gilt für die Ernennung und Entlassung der Richterinnen und Richter, aber auch für die im BVerfGG festgelegten Abläufe und Zuständigkeiten sowie für die Einsetzung weiterer Senate am Bundesverfassungsgericht.

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