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Petition 162731

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge

Regelungen zur Beitragspflicht in Zeiten einer unbezahlten Freistellung vom 23.01.2024

Text der Petition

Die vorliegende Petition zielt darauf ab, eine Gleichstellung von freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung während unbezahlter Freistellungen zu erreichen. Aktuell besteht eine deutliche Diskriminierung im ersten Monat der unbezahlten Freistellung von freiwillig versicherten Angestellten im Vergleich zu pflichtversicherten Angestellten. Es wird gefordert, dass diese Diskriminierung rückwirkend für mindestens drei Jahre aufgehoben wird.

Begründung

Begründung: Ein Angestellter, dessen Einkommen auf ein Jahr hochgerechnet voraussichtlich über der Beitragsbemessungsgrundlage liegt und der freiwillig in der GKV versichert ist, wird im ersten Monat einer unbezahlten Freistellung dazu gezwungen, den Höchstbeitrag (sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil) an die GKV und PV zu zahlen. Im Jahr 2023 betrug dieser Beitrag für den ersten Monat etwa 1.000 EUR. Im Gegensatz dazu muss der pflichtversicherte Angestellte im ersten Monat 0 EUR für GKV und PV zahlen.
Es fehlt jeglicher sachlicher Grund dafür, dass bei der Bemessungsgrundlage für den freiwillig Versicherten der Höchstsatz zur Anwendung kommt (hier wird derzeit auf den letzten Monat der Vollzeitanstellung Bezug genommen).
In dem meisten Fällen bezieht der freiwillig Versicherte im ersten Monat keinerlei Einkommen (auch keine Sozialleistungen) und muss dennoch den Höchstsatz zahlen. Dies ist diskriminierend und schlichtweg ungerecht.
Selbst wenn der freiwillig Versicherte über das Jahr hinweg (durch die Freistellung) unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hat dies keine Auswirkungen auf diese derzeit ungerechte Regelung.
Diese falsche Regelung wird derzeit in folgenden Gesetzen und Verfahrensgrundsätzen geregelt:
• §7 Absatz 3 Satz 1 SGB
• §7 Absatz 3 Satz 3 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

Randnotiz: Besonders bemerkenswert ist, dass derjenige, der das System normalerweise mit seinen Höchstbeiträgen trägt und finanziert, maßgeblich schlechter gestellt wird. Dies widerspricht jedem Verständnis einer gerechten und sozialen Gesellschaft.

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