Text der Petition
Mit der Petition wird die Einführung einer gemeinwohlorientierten Bonusvergütung der Führungskräfte der Deutschen Bahn gefordert.
Begründung
Das Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bahn beruht auf einem Festgehaltsanteil und einen Gehaltsanteil aus Bonuszahlungen. Die Bonuszahlungen orientieren sich dabei an internen Unternehmenszielen, zu denen auch die Kernziele "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" gehören.
Im Dezember 2023 wurde in den Medien kritisiert, dass die Bonuszahlungen an den Vorstand der Deutschen Bahn AG unangemessen seien. Die Kernziele "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" wurden verfehlt. Die Verfehlungen in den Kernzielbereichen wurden mit der Übererfüllung in anderen, für die Performance des Unternehmens deutlich weniger wichtigen Bereichen „verrechnet“, so dass sich die Verfehlung der Kernziele nicht schädigend auf die Bonuszahlungen ausgewirkt haben.
In den Medien wird weiter berichtet, dass ein neues Vergütungsmodell der Deutschen Bahn AG wiederum die Kernzielbereiche "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" nicht in hinreichendem Maß als Kriterium für künftige Bonuszahlungen gewichtet.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich das Bonussystem der Deutschen Bahn AG nicht hinreichend an der Kernleistung des Unternehmens mit seinen gemeinwohlorientierten Kernzielbereichen "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" orientiert hat und dies möglicherweise auch künftig nicht in ausreichendem Maß gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund, dass der Bund Eigentümer des in Form einer Aktiengesellschaft organisierten Unternehmens Deutsche Bahn AG ist, werden folgende Forderungen an die Bundesregierung und den Gesetzgeber herangetragen:
1.)
Abschaffung des bisherigen Vergütungsmodells für die Führungskräfte (Vorstand) der Bahn und Ersatz durch ein neues gemeinwohlorientiertes und an den Kernzielbereichen "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" orientiertes Vergütungsmodell
2.)
Aufteilung des Gesamtgehalts des Vorstands in ein Grundgehalt (50 %) und einen Bonusanteil (50 %)
3.)
Festlegung der Zielbereiche "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" als kurzfristige, mittelfristige und langfristige Kernzielbereiche
4.)
Knüpfung von ggf. gewährten Boni ausschließlich an die Erfüllung einer Mindestzielquote von 80 Prozent in den Kernzielbereichen "Kundenzufriedenheit" (80 % Zielerreichung) und "Pünktlichkeit" (80 % Zielerreichung)
5.)
Keine Verrechnung der Zielerreichung bzw. Zielverfehlung in den Kernbereichen "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" mit weniger wichtigen Bereichen.
6.)
Kontinuierliche jährliche Erhöhung der Zielsetzung in den Kernbereichen "Kundenzufriedenheit" und "Pünktlichkeit" nach Erreichen der Mindestzielquote von 80 Prozent