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Petition 162857

Arzneimittelwesen

Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV vom 27.01.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.

Begründung

1. Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt. Ein Bürgergutachten des Nexus-Institutes 2019 unterstreicht dies und formuliert die klare Erwartung der Beteiligten, diese Leistungen selbstverständlich weiter gesetzlich zu erstatten.
2. Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.
3. Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.
4. Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben sich der evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Ein umfassender Review von Metaanalysen hochwertiger Studien zur Homöopathie aus dem Jahr 2023 zeigte ein deutlich positives Ergebnis. In der Grundlagenforschung konnte nachgewiesen werden, dass homöopathische Arzneimittel spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden. Ein Health Technology Assessment (HTA) von 2006 mit Update in 2011 sowie zahlreiche publizierte Metaanalysen, systematische Reviews sowie Real-World-Daten belegen die Wirksamkeit verschiedener anthroposophischer Therapien. Im Jahr 2023 wurden zudem Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Ausbildung in Anthroposophischer Medizin veröffentlicht.
5. Homöopathie und Anthroposophische Medizin hilft, Kosten zu senken: Diverse Studien kommen zu dem Ergebnis, dass diese Verfahren, über einen längeren Zeitraum angewandt, kostengünstiger sind als konventionelle Methoden. Eine Streichung der Satzungsleistungen für diese Methoden würde voraussichtlich zur Verordnung teurerer Ersatzmaßnahmen und damit zu Kostensteigerungen führen.
Fazit: Die Streichung der Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Verfahren ist weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend. Das Versprechen der Kostensenkung wird nicht eingelöst. Gesetzliche Eingriffe dieser Art sollten an die Ergebnisse von wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben im Versorgungskontext geknüpft werden. Neben anderen komplementären Verfahren müssen diese Methoden daher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar und erstattungsfähig bleiben.

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