Text der Petition
Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.
Begründung
1. Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt. Ein Bürgergutachten des Nexus-Institutes 2019 unterstreicht dies und formuliert die klare Erwartung der Beteiligten, diese Leistungen selbstverständlich weiter gesetzlich zu erstatten.
2. Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.
3. Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.
4. Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben sich der evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Ein umfassender Review von Metaanalysen hochwertiger Studien zur Homöopathie aus dem Jahr 2023 zeigte ein deutlich positives Ergebnis. In der Grundlagenforschung konnte nachgewiesen werden, dass homöopathische Arzneimittel spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden. Ein Health Technology Assessment (HTA) von 2006 mit Update in 2011 sowie zahlreiche publizierte Metaanalysen, systematische Reviews sowie Real-World-Daten belegen die Wirksamkeit verschiedener anthroposophischer Therapien. Im Jahr 2023 wurden zudem Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Ausbildung in Anthroposophischer Medizin veröffentlicht.
5. Homöopathie und Anthroposophische Medizin hilft, Kosten zu senken: Diverse Studien kommen zu dem Ergebnis, dass diese Verfahren, über einen längeren Zeitraum angewandt, kostengünstiger sind als konventionelle Methoden. Eine Streichung der Satzungsleistungen für diese Methoden würde voraussichtlich zur Verordnung teurerer Ersatzmaßnahmen und damit zu Kostensteigerungen führen.
Fazit: Die Streichung der Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Verfahren ist weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend. Das Versprechen der Kostensenkung wird nicht eingelöst. Gesetzliche Eingriffe dieser Art sollten an die Ergebnisse von wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben im Versorgungskontext geknüpft werden. Neben anderen komplementären Verfahren müssen diese Methoden daher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar und erstattungsfähig bleiben.
Und das just in dem Moment, in dem der Ampel in Scharen die Wähler davonlaufen?
Will Lauterbach mit diesem Gesetz auch noch die letzten verbliebenen Ampel Wähler verprellen?
Unnötig zu erwähnen, dass es Lauterbach hierbei - wie leider häufig - mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Denn es gibt tatsächlich eine Fülle von Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin. Ironischerweise könnte man sogar sagen, es gibt dafür mehr Evidenz als für viele seiner Corona - Maßnahmen.
Vollends absurd wirkt das Argument der Kosteneinsparungen. Erstens sind diese tatsächlich homöopathisch und zweitens hat Lauterbach mit seiner irrationalen Bestellpolitik bei Coronaimpfstoffen bekanntlich Summen in den Sand gesetzt, gegenüber denen die Kosten, die er jetzt einsparen will, nur mit dem Mikroskop erkennbar sind.
Statt mit faktenwidrigen Argumenten weiter die Spaltung in der Bevölkerung zu forcieren, sollte Lauterbach endlich die Verantwortung für seine irrlichtelierende Gesundheitspolitik übernehmen und zurücktreten.
Damit würde er dem Gesundheitsstandort Deutschland tatsächlich einen großen Dienst erweisen !
Polarlicht 2023 | 07.03.2024 - 23:56
Es mag die vielen unkritisch an chemische Medikamente Glaubenden verwundern, aber eine wissenschaftliche Publikation im Journal of Clinical Epidemiology zur Evidenzlage dieser Medikamente kam zu dem vernichtenden Fazit, dass bei 9 von 10 untersuchten diesbezüglichen Interventionen kein qualitativ hochwertiger Nutzenbeleg vorliegt und der mögliche Schaden unterschätzt wird. Zitat:
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Demgegenüber kommt eine systematische Metaanalyse (MA) zur Homöopathie zu dem Schluss, dass alle vorhandenen Metaanalysen zeigen, dass Homöopathie besser als Placebo wirkt. Und Metaanalysen (MA) stellen den höchsten Level der Evidenzhierarchie dar. Zitat:
"Effect estimates for all trials in each MA showed a significant positive effect of homoeopathy compared to placebo"
Eine zusammenfassende Wertung von über 260 Studien zur anthroposophischen Medizin (AM) kam zu folgender Schlussfolgerung, Zitat:
"Studien unterschiedlichen Designs und unterschiedlicher Qualität beschreiben bei einer Vielzahl von Erkrankungen ein für die AM medizinisch gutes und für die Patienten zufriedenstellendes, sicheres und vermutlich auch kostengünstiges Behandlungsergebnis."
https://karger.com/fkm/article/18/5/269/356355/Klinische-Forschung-zur-Anthroposophischen-Medizin
Daher mutet es absurd an, wenn einerseits homöopathische und anthroposophische Medikamente trotz Wirksamkeitsbelegen aus der Kostenerstattung genommen werden sollen, andererseits chemische Medikamente ohne überzeugenden Nutzenbeweis weiter unkritisch bezahlt werden sollen.
Gegenwind31 | 07.03.2024 - 23:50
Leute, wenn ihr doch glaubt, dass Homoöpathie so viel hilft, werdet doch einfach Homoöpath.
Ausbildung dafür gibt's im Internet quasi geschenkt, dann könnt ihr zu Hause ganz günstig mit Wasser und Zucker selbst eure homoöpathischen Mittel zusammenmixen statt anderen dafür Wucherpreise zu zahlen.
- - > Leider lässt Ihre Argumentation erkennen, dass Sie überhaupt keine Ahnung haben
Nutzer5105823 | 07.03.2024 - 23:46
Daher sollte die Homöopathie als freiwillige GKV-Leistung erhalten bleiben, wie es auch bisher der Fall ist. Homöopathie und Anthroposophie erweitert die Therapiemöglichkeiten in der tägliche Praxis.
Nutzer5105823 | 07.03.2024 - 23:45
Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin, die alle drei Säulen der EBM erfüllt:
1) die Studienlage ist positiv für die Homöopathie
2) es gibt sehr viele positive Erfahrungen von ärztlicher Seite nach fundierter Homöopathie-Ausbildung
3) viele Patienten präferieren die Homöopathie in der Behandlung
Gegenwind31 | 07.03.2024 - 23:35
..auch schon abgelutscht: Verschwörungstheorie-Argumentation 辰
Nutzer3294430 | 07.03.2024 - 22:31
Nennen Sie doch einmal drei dieser "Medikamente", bitte mit Nachweis aus seriös wissenschaftlicher Quelle mit dem Wirksamkeitsbeleg. Dann nennen Sie doch auch hier drei dieser Medikamente, bitte mit Nachweis aus seriös wissenschaftlicher Quelle mit dem Nichtwirksamkeitsbeleg.
Verschwörungstheorien, vor allem ohne jeglichen Nachweis, gehen auch bei diesem Thema ganz prima.
Polarlicht 2023 | 07.03.2024 - 22:27
Dieses Gesetzesvorhaben grenzt an Willkür.
Während auch diejenigen homöopathischen und anthroposophischen Medikamente, für die Wirksamkeitsbelege vorliegen, aus der Erstattung genommen werden sollen, werden andererseits diejenigen chemischen Medikamente, für die tatsächlich kein Wirksamkeitsbeleg vorliegt - und davon gibt es ziemlich viele - weiterhin unhinterfragt bezahlt.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Polarlicht 2023 | 07.03.2024 - 00:30
Fazit zur Diskussion unter dieser Petition:
Nachdem hier in den Diskussionsbeiträgen mehrfach die positive Studienlage zur Homöopathie und zur anthroposophischen Medizin dargestellt wurde und die Kritiker sich weiter standhaft weigern, diese Faktenlage anzuerkennen, kann jeder sehen, dass es nicht um Fakten, sondern um einen Glaubenskrieg gegen eine andere Medizinrichtung geht.
Damit schadet die Politik ihrer eigenen Glaubwürdigkeit.
wlue | 26.02.2024 - 10:33
Hallo Nutzer2180664,
da ging eine Argumentation haarscharf daneben:
Wenn Sie das Befürworten alternativer Medizin als Religion einstufen, sollten Sie Wissenschaftsglauben ebenso einstufen.
Das, was die "moderene" Medizin erklärt ist bei der dritten Nachfrage auch nur noch ein "es ist so" und keine Erklärung. Naturwissenschaftlich endet eine Erkenntnis (ein Theorem) immer mit einem glasklaren q.e.d. Und das hat die Medizin bei Weitem nicht erreicht, die alternative Medizin stellt diesen Anspruch nicht.
Also sind wir entweder in einer religiösen Auseinandersetzung und da haben wir ja Religionsfreiheit oder wir sollten bei (Un-) Wissenschaftlichkeit gleiche Maßstäbe ansetzten.
also bleibt die Erkenntnis moderne und alternative Medizin sind nebeneinander sinnvoll und hilfreich.
Nutzer3294430 | 26.02.2024 - 10:03
Eine Bringschuld, die sicherlich gleichermaßen für alle gilt.
Diese von Ihnen aufgestellte Gleichung geht nur auf, wenn Sie den jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 14,5 Mrd. Euro zu den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen ausblenden. Da also ein großes Maß an öffentlichen Mitteln in der Finanzierung der GKV-Leistungen steckt, sind auch die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zu beachten, hier vor allem § 7, der Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Beide Grundsätze werden durch die Finanzierung von tatsächlichen "Placebo-Präparaten" nicht erfüllt. Die Initiative des Bundesgesundheitsministers, der schließlich seinen Haushaltsantrag vor dem Parlament rechtfertigen muss, ist also gerechtfertigt.
Zu beachten ist bei Ihrer Relativierung und Gleichstellung, dass Ihr "alternativer Bereich" seit über 200 Jahren keinen wissenschaftlichen Wirknachweis, keinerlei wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung aufweisen kann. Ganz im Gegensatz zur evidenz- und wissenschaftsbasierten Medizin.