Text der Petition
Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.
Begründung
1. Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt. Ein Bürgergutachten des Nexus-Institutes 2019 unterstreicht dies und formuliert die klare Erwartung der Beteiligten, diese Leistungen selbstverständlich weiter gesetzlich zu erstatten.
2. Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.
3. Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.
4. Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben sich der evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Ein umfassender Review von Metaanalysen hochwertiger Studien zur Homöopathie aus dem Jahr 2023 zeigte ein deutlich positives Ergebnis. In der Grundlagenforschung konnte nachgewiesen werden, dass homöopathische Arzneimittel spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden. Ein Health Technology Assessment (HTA) von 2006 mit Update in 2011 sowie zahlreiche publizierte Metaanalysen, systematische Reviews sowie Real-World-Daten belegen die Wirksamkeit verschiedener anthroposophischer Therapien. Im Jahr 2023 wurden zudem Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Ausbildung in Anthroposophischer Medizin veröffentlicht.
5. Homöopathie und Anthroposophische Medizin hilft, Kosten zu senken: Diverse Studien kommen zu dem Ergebnis, dass diese Verfahren, über einen längeren Zeitraum angewandt, kostengünstiger sind als konventionelle Methoden. Eine Streichung der Satzungsleistungen für diese Methoden würde voraussichtlich zur Verordnung teurerer Ersatzmaßnahmen und damit zu Kostensteigerungen führen.
Fazit: Die Streichung der Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Verfahren ist weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend. Das Versprechen der Kostensenkung wird nicht eingelöst. Gesetzliche Eingriffe dieser Art sollten an die Ergebnisse von wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben im Versorgungskontext geknüpft werden. Neben anderen komplementären Verfahren müssen diese Methoden daher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar und erstattungsfähig bleiben.
Homöopathie in der medizinischen Versorgung
Präambel
In den Therapie-Algorithmen unterschiedlichster Erkrankungen bildet sich zunehmend ein differenziertes pathophysiologisches Verständnis ab: Erkrankungen und Symptome sind vielfach nicht monokausal erklärbar, sondern ein Resultat von Fehlregulationen auf somatischer und psychischer Ebene. Das Verhalten von Patienten kann dabei sowohl Ursache als auch Folge der Krankheit sein. Zusätzlich ändern sich das Gesundheitsbewusstsein und das Krankheitsverständnis: Vielfach haben Patienten eine höhere Gesundheitskompetenz verbunden mit der Bereitschaft, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Im Gegenzug fordern sie die Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse, Präferenzen und Erfahrungen. Das Konzept der integrativen Medizin wird diesem weiterentwickelten Krankheitsverständnis von Behandlern und Patienten ge recht, indem es leitlinienorientierte Ansätze und Behandlungskonzepte der Komplementärmedizin patientenzentriert anwendet. Wenn integrative Medizin neben der gesellschaftlichen Wertschätzung auch eine starke wissenschaftliche Akzeptanz erfahren soll, muss sie sich einer wissenschaftlichen Evaluation stellen. Das vorliegende Konsensus-Papier zeigt für die Homöopathie als Baustein eines integrativen Behandlungskonzeptes anhand vorliegender Daten ihre Möglichkeiten und Grenzen auf.
Konsens
1. Gesicherte Qualität. Homöopathische Medikamente sind standardisierte, qualitätsüberprüfte Arzneimittel. Ihre gleichbleibende pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit wird durch das Arzneimittelrecht, die Herstellungsvorschriften und die Überwachungsbehörden gewährleistet. Die Anforderungen an Qualität und Sicherheit sind mit denen für chemisch-synthetische Arzneimittel vergleichbar [1].
2. Personalisierte Medizin. Die Homöopathie beachtet die individuelle Manifestation einer Erkrankung, indem nach dem Ähnlichkeitsprinzip ein passendes homöopathisches Arzneimittel gesucht wird, das die individuellen körperlichen und geistigen Symptome des Patienten abdeckt. Die methodische Anwendung dieses Prinzips zur Induktion von Heilungsprozessen macht die Homöopathie nachvollziehbar [2, 3].
3. Plausibles Modell zum Wirkprinzip. Die homöopathische Behandlung verfolgt das Ziel, die körpereigene Regulation und Selbstheilungskräfte anzuregen sowie physiologische Funktionen wiederherzustellen [2]. Es werden sowohl niedrige Potenzen mit höheren Konzentrationen als auch Hochpotenzen verwendet. Die Potenzstufe D8 entspricht rechnerisch etwa der Blutserumkonzentration des Schilddrüsenhormons FT3 oder des Parathormon [4, 5]. Zum Wirkmechanismus der höheren Potenzen gibt es vielversprechende Hypothesen [6–8], die jedoch noch bewiesen werden müssen, und es bedarf zu deren Verständnis eines modernen Substanzbegriffes, wie ihn die moderne Physik seit fast 100 Jahren entwickelt hat.
4. Wirksamkeit bei chronischen Erkrankungen. Bei chronischen Erkrankungen zeigen Kohortenstudien und Fallserien aus der Praxis eine gute und teilweise jahrelang nachhaltige Wirksamkeit, z. B. bei allergischer Rhinitis, Migräne, atopischer Dermatitis oder rezidivierenden Harnwegsinfekten [9– 15]. Der Schweregrad wird signifikant reduziert, gleichzeitig erhöht sich die Lebensqualität [9–11].
5. Wirksamkeit bei akuten Erkrankungen. Bei bestimmten akuten Erkrankungen, z. B. oberen Atemwegsinfekten, kann die Homöopathie als Monotherapie wirksam eingesetzt werden [16]. Eine adjuvante Therapie kann die Schwere der Symptomatik reduzieren, die Krankheitsdauer signifikant verkürzen und chemisch-synthetische Arzneimittel einsparen [17–20].
6. Verbesserung der Lebensqualität. Placebo-kontrollierte klinische Prüfungen weisen eine signifikante Verbesserung der Lebensqualität bei Mono- wie auch bei Kombinationstherapie mit homöopathischen Arzneimitteln nach [21, 22]. Additiv zur leitliniengerechten Behandlung eingesetzte homöopathische Arzneimittel können z. B. bei Tumorerkrankungen den Allgemeinzustand signifikant verbessern und Nebenwirkungen der konventionellen Therapie lindern [22–28].
7. Belegte Arzneimittelsicherheit. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind meist leicht bis moderat und vorübergehend [29–31]. Damit ist die Homöopathie insbesondere auch für vulnerable Patienten/-innen wie Kinder, Ältere, Multimorbide und multimedikamentös Behandelte geeignet [9, 32–36].
8. Hohe Patientenzufriedenheit. Aufgrund positiver Erfahrungen wird die Homöopathie im Behandlungsalltag oft von Patienten/-innen nachgefragt [11, 37–39]. Es besteht eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit mit der homöopathischen Behandlung [40].
9. Qualifizierende Fort- und Weiterbildung unverzichtbar. Die homöopathische Behandlung ist individuell und bedarf einer fundierten Ausbildung. Ärzte/-innen absolvieren die Zusatz Weiterbildung Homöopathie, um ihre Patienten/-innen qualifiziert über Möglichkeiten und Grenzen der Homöopathie beraten zu können. Ärztliches Vertrauen in die Therapie und Interesse an dieser Weiterbildung sind hoch [38, 41].
10. Sozioökonomische Relevanz. Aktuelle Daten belegen, dass die homöopathische Behandlung in geeigneten Anwendungsbereichen gegenüber rein konventionellen Therapien bei guter Wirksamkeit häufig eine bessere Wirtschaftlichkeit zeigt. Die Ressourcen des Gesundheitswesens werden geschont und auch Patienten/-innen berichten über geringere Therapiekosten bei gleichzeitig höherer Lebensqualität [42–44]. Gesund höken Qual manag 2021; 26: 245–247 | © 2021.
The Author(s). 245 Artikel online veröffentlicht: 31.08.2021 Forum Thieme Resümee Qualität und Unbedenklichkeit homöopathischer Arzneimittel sind belegt und durch deren gesetzliche Verankerung als Arzneimittel gewährleistet. Homöopathie ist heute eine wissenschaftsfundierte, individualisierte Medizin. Klinische Studien zeigen, dass homöopathische Arzneimittel bei chronischen sowie akuten Indikationen eine wirksame und sozioökonomisch sinnvolle Alternative oder Ergänzung zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln sein können. Vertrauen und Akzeptanz in die Homöopathie sind bei Ärzten/-innen wie auch Patienten/-innen hoch. Fort- und Weiterbildungskurse werden entsprechend häufig nachgefragt, um qualifiziert über die Möglichkeiten und Grenzen dieser Therapieform beraten zu können. Insgesamt wird deutlich, dass die Homöopathie im Sinne einer patientenzentrierten, pluralistischen Medizin und pragmatisch orientierten Therapiefreiheit einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten kann. Interessenkonflikt Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Moderator Prof. Dr. med. André-Michael Beer Direktor der Klinik für Naturheilkunde der Klinik Blankenstein, Hattingen Weitere Experten Prof. Dr. med. Dr. Ulrich Borchard Institut für Pharmakologie und Toxikologie Universität Düsseldorf Prof. Dr. med. Michael Frass Facharzt für Innere Medizin und internistische Intensivmedizin, Präsident des Österreichischen Dachverbandes für ärztliche Ganzheitsmedizin Prof. Dr. med. Ingrid Gerhard Fachärztin für Frauenheilkunde, Naturheilverfahren, Umweltmedizin, Heidelberg Prof. Dr. med. Roman Huber Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene, Uni-Zentrum Naturheilkunde, Umweltmedizinische Ambulanz Prof. Dr. Michael Keusgen Pharmazeutische Chemie, Universität Marburg, Vorsitzender der HOM-Working Party des Europäischen Arzneibuches, Mitglied der Kommission D des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Prof. Dr. med. David Martin Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderendokrinologie & -Diabetologie, Kinderonkologie & -Hämatologie, Lehrstuhlinhaber, Gerhard-Kienle-Lehrstuhl (GKLS) für Medizintheorie, integrative und anthroposophische Medizin, Co-Leiter, Forschungs- und Lehrzentrum Herdecke (FLZ), Leiter, Institut für Integrative Medizin (IfIM), Universität Witten/Herdecke Prof. Dr. med. Harald Matthes Ärztlicher Leiter/Geschäftsführer am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Medizinische Klinik, akademisches Lehrkrankenhaus der Charité-Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. med. Jürgen Pannek Chefarzt Neuro-Urologie, Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil Prof. Dr. Dr. med. Reinhard P. T. Rychlik Institut für Empirische Gesundheitsökonomie (IFEG), Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Sachverständiger des Deutschen Bundestages und Gutachter der Europäischen Union im Bereich Public Health und Gesundheitsökonomie
Nutzer5105823 | 07.03.2024 - 23:33
Vielen Dank für die wertvolle Ergänzung durch das umfassende Literaturverzeichnis. Somit sind die Aussagen belegt durch Studien, die nachgelesen werden können.
Nutzer3404331 | 07.03.2024 - 23:01
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht.
Ein Diskussionsbeitrag sollte ein Pro oder Contra Argument zur zugrundeliegenden Petition enthalten.
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie Ziffer 3c und die Nutzungsbedingungen.
Nutzer3294430 | 06.03.2024 - 15:47
Dann legen Sie die Petition auf Wiedervorlage, wenn die Medizin der Zukunft irgendwann einmal Gegenwart sein sollte. Denn: das Wohl des Patienten ist durch die Vorgabe, Placebo-Präparate aus dem Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen zu streichen, nicht gefährdet, nicht wahr? Also: bitte ehrlich und ganzheitlich diskutieren.
Nebenbei: wessen Wohl steht denn aktuell im Zentrum? Haben Sie da eine der üblichen Verschwörungstheorien angedeutet?
Nutzer5105823 | 06.03.2024 - 09:46
Vielen Dank für die 10 Statements der 10 Experten, die sehr überzeugend sind. Die Homöopathie ist sehr wertvoll als ein Baustein der integrativen Medizin für die Medizin der Zukunft, in der das Wohl des Patienten im Zentrum steht.
Nutzer3404331 | 05.03.2024 - 23:10
Die Statements 4 und 5 lauten eindeutig: Wirksamkeit über Placebo hinaus..... Literaturangaben inclusive.
4. Wirksamkeit bei chronischen Erkrankungen. Bei chronischen Erkrankungen zeigen Kohortenstudien und Fallserien aus der Praxis eine gute und teilweise jahrelang nachhaltige Wirksamkeit, z. B. bei allergischer Rhinitis, Migräne, atopischer Dermatitis oder rezidivierenden Harnwegsinfekten [9– 15]. Der Schweregrad wird signifikant reduziert, gleichzeitig erhöht sich die Lebensqualität [9–11].
5. Wirksamkeit bei akuten Erkrankungen. Bei bestimmten akuten Erkrankungen, z. B. oberen Atemwegsinfekten, kann die Homöopathie als Monotherapie wirksam eingesetzt werden [16]. Eine adjuvante Therapie kann die Schwere der Symptomatik reduzieren, die Krankheitsdauer signifikant verkürzen und chemisch-synthetische Arzneimittel einsparen [17–20].
Aber sich mit den in den Literaturangaben (siehe ganz unten Kommentar 1) genannten Publikationen inhaltlich im Detail auseinanderzusetzen, wird offenbar nicht für nötig gehalten....
Nutzer3294430 | 05.03.2024 - 21:58
Und obwohl kein wissenschaftlicher Nachweis, kein fundiertes Sachargument vorhanden ist, dennoch Leistungen aus der großen Kasse aller in Anspruch nehmen wollen? Haben Sie da wirklich nicht überzeugendere Begründungen zur Generierung einer demokratischen Mehrheit zur Unterstützung dieser Petition aufzubieten?
Nutzer6104266 | 05.03.2024 - 21:47
Haha, sehr witzig. Christian Friedrich Samuel, warum hast du keinen Paragraphen zu Krankenkassen im Organon, du Schlingel?
Ihre Frage, wie denn das Potenzieren mittels Verdünnen und Verschütteln funktioniere, ist völlig berechtigt. Man sagt, dass Hahnemann aufs Verschütteln gekommen sei ("auf ein in Leder gebundenes Buch"), weil er bei seinen Ausritten zu Kranken bemerkt habe, dass seine Arzneien danach wirkkräftiger waren. Benveniste hat in seinen Versuchen gefunden, dass diese Verschüttelung tatsächlich notwendig ist, um die die basophile Degranulation zu provozieren, und zwar in einer merkwürdigen Reihe. Steht im Originalartikel. Was passiert bei der Verschüttelung? Das ist doch hochspannend. Möglich, dass das die (kinetische) Energie liefert, um Information im EZ-Water oder in den Kohärenzdomänen abzuspeichern. Möglich. Marc Henry, l'eau morphogénique. Für Menschen, denen das ZEIT-Weihnachtsrätsel zu einfach ist.
Seid neugierig. Wir wissen gar nichts über die Welt. Aber seit Heisenberg doch ein bisschen mehr.
Nutzer3294430 | 05.03.2024 - 20:56
Im Hauptwerk des seligen Herrn Hahnemann ist nichts von der Notwendigkeit der Finanzierung seiner Mittelchen über gesetzliche Krankenkassen zu finden. Wie leiten Sie eine Begründung ab?
Nein, ersthaft: wie funktioniert das nun, dieses "Potenzieren" mittels "Verdünnen und Verschütteln"? Wo ist der wissenschaftliche Nachweis? In 200 Jahren seit Hahnemann muss doch da irgendetwas vorhanden sein. Selbst auf deutsch.
Also, Herr Prof. Max Planck hat einst den Nobelpreis für Physik erhalten. Was hat dagegen Ihr Mgr. Henry an wissenschaftlichen Ehren erhalten? Für "quantische Kohärenzdomänen" muss doch Anerkennung und Würdigung möglich sein, oder?
Nutzer6104266 | 05.03.2024 - 19:57
Ha! Was hat Herr Hahnemann postuliert vor 200 Jahren? Himmelherrgott, jetzt lesen's doch mal das Organon. Gibt's im Internet umsonst oder billig und gut beim Narayana-Verlag. Gedächtnis des Wassers ist eine ganz andere Geschichte, publiziert in Nature im Jahre 1988. Benveniste hat darüber ein Buch geschrieben, Ma vérité sur la mémoire de l'eau, das es leider nur in Französisch gibt. Originalartikel heisst Human basophil degranulation triggered by very dilute antiserum against IgE, Nature Vol. 333, leicht zu finden auf Google Scholar. Seither was: Gerald Pollock schreibt ein dickes Buch über Extra-Zonal Water, feinste (und lustige) Wissenschaft, Marc Henry aus Strassburg schreibt über quantische Kohärenzdomänen im Wasser, leider auch nur auf französisch. Leute, guckt doch mal auf den Kalender: 2024. Da ist was passiert inzwischen. Und lest mal was! Lernt! Lernt französisch :-). Oder italienisch: Carlo Rovelli per esempio. Helgoland. Aber diese Bräsigkeit des Auf-der-richtigen-Seite-Stehens, das geht gar nicht: Wage zu wissen, fang an.
Nutzer3294430 | 05.03.2024 - 17:40
Gut kopiert und gekonnt eingefügt. Nur: ein Beitrag, eine Begründung, weshalb Homöopathie, Anthroposophie, Naturheilverfahren weiterhin Kassenleistungen bleiben sollen, ist auch in der beeindruckenden Literaturliste nicht zu finden.
Dass Homöopahiepräparate die Erfordernisse des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts erfüllen müssen, ist verständlich (Punkt 1 der Aufzählung). Schließlich wollen die Hersteller weiterhin jährlich Produkte im Wert von etwa 2 Mrd. Euro herstellen und in die Märkte bringen. Spannend ist allein, dass die Punkte 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 tatsächlich bei genauem, verständigem Lesen klar zum Ausdruck bringen, dass die Wirkung der Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt verbunden mit einem Wohlfühlfaktor, Wohlbefinden, psychische Ermutigung hinausgeht. Wissenschaftlich nachweisbare Kausalität einer Arzneimittelgabe wird hier ersetzt durch persönlich empfundene Korrelation und Wunschdenken - wie üblich bei sogenannten "Homöopathie-Wirkungsstudien".
Wie nun dieses magische "Gedächtnis des Wassers" funktioniert, das Herr Hahnemann vor 200 Jahren postuliert hat, warum dieses stets selektiv ganz im Sinne der Erwartungen der Produzenten ist, und warum "Potenzieren" mittels "Verdünnen und Verschütteln" irgendetwas in Richtung "Medikament" erzeugen soll, lässt auch diese famose Arbeit unbeantwortet.