Text der Petition
Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten verworfen werden.
Begründung
1. Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt. Ein Bürgergutachten des Nexus-Institutes 2019 unterstreicht dies und formuliert die klare Erwartung der Beteiligten, diese Leistungen selbstverständlich weiter gesetzlich zu erstatten.
2. Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.
3. Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.
4. Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben sich der evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Ein umfassender Review von Metaanalysen hochwertiger Studien zur Homöopathie aus dem Jahr 2023 zeigte ein deutlich positives Ergebnis. In der Grundlagenforschung konnte nachgewiesen werden, dass homöopathische Arzneimittel spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden. Ein Health Technology Assessment (HTA) von 2006 mit Update in 2011 sowie zahlreiche publizierte Metaanalysen, systematische Reviews sowie Real-World-Daten belegen die Wirksamkeit verschiedener anthroposophischer Therapien. Im Jahr 2023 wurden zudem Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Ausbildung in Anthroposophischer Medizin veröffentlicht.
5. Homöopathie und Anthroposophische Medizin hilft, Kosten zu senken: Diverse Studien kommen zu dem Ergebnis, dass diese Verfahren, über einen längeren Zeitraum angewandt, kostengünstiger sind als konventionelle Methoden. Eine Streichung der Satzungsleistungen für diese Methoden würde voraussichtlich zur Verordnung teurerer Ersatzmaßnahmen und damit zu Kostensteigerungen führen.
Fazit: Die Streichung der Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Verfahren ist weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend. Das Versprechen der Kostensenkung wird nicht eingelöst. Gesetzliche Eingriffe dieser Art sollten an die Ergebnisse von wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben im Versorgungskontext geknüpft werden. Neben anderen komplementären Verfahren müssen diese Methoden daher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar und erstattungsfähig bleiben.
Des Weiteren störe ich mich an dieser Ich-versteh-nicht-wie das-wirken können-soll-also-kann-es-auch-nicht-wirken-Haltung. Ich glaube eher nicht, dass die Wirkweise der Homöopathie jemals auf molekularbiologischer Ebene wird bewiesen werden können. Nur, das ist auch nicht die Ebene, auf der sie wirkt. Ich empfinde es als arrogant zu behaupten, dass eine Heilwirkung von Arzneimitteln exklusiv auf dieser Ebene stattfinden kann. Zumal, wenn man sich mit Quantenphysikern unterhält, diese in der Regel kein Problem haben mit der Homöopathie. Dass eine Wirkung über Signalwege in Form von Energieaustausch stattfindet, ist hier sehr nachvollziehbar. Warum dieses Wissen nicht auf die Wirkweise im Bezug auf die Homöopathie in Betracht gezogen werden soll oder darf, erschließt sich mir nicht.
Schließlich möchte ich noch ein Argument anführen: Etwas, was jeder homöopathisch tätige Arzt kennt ist die Situation, man hat 3 mal, 4 mal ein Mittel gegeben, ohne Reaktion, ohne Besserung der Beschwerden. Nach dem 5. Mittel kommt es aber zu einer deutlichen und anhaltenden Verbesserung. Und wir sprechen hier nicht von selbstlimitiernden Erkrankungen, sondern von chronischen Beschwerden, wie beispielsweise einer seit 10, 20 Jahren bestehenden Migräne - also keine Erkranung, bei der man argumentieren könnte, dass sich das jetzt sicher eh von selbst gebessert hätte.
Wenn also diese Besserung auf einem Placebo-Effekt beruht - warum griff dieser bei den ersten 3, 4 Mitteln nicht? Hat der Patientn damals noch nicht dran geglaubt? Aber jetzt dann schon? Nach all den Fehlschlägen? Die Antwort auf diese Frage, gut wissenschaftlich begründet, konnte mir bislang noch niemand geben.
Nutzer3294430 | 07.03.2024 - 18:19
Welche Grundlagenforschung? Und warum sollen gesetzliche Krankenkassen für Placebo-Medikamente zahlen?
Nutzer3294430 | 07.03.2024 - 18:18
Also doch alles nur "Glaubenssache", "Placebo"? Warum auch. Auch die Quantenphysik, die hier schon mehrfach bemüht wurde, kann einen Effekt von "Verdünnen und Verschütteln", ein magisches "Gedächtnis des Wassers" nicht nachweisen. Wie auch. Also doch alles pure Esoterik? Falls da ein Energieaustausch ist, dann muss man diesen auch messen können. Nur: wo sind die Messergebnisse?
Was ist da wissenschaftlich begründet?
Nutzer5928228 | 07.03.2024 - 16:57
Es ist für mich ebenso unverständlich wie für Sie. Danke für die Ausführung im Detail. Zusätzlich haben wir eindeutig signifikante Ergebnisse über Placebo in der Grundlagenforschung. Wie können wir die Menschen offener machen zu sehen, zu lesen, zu hören, zu verstehen,....