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Petition 162957

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Ergänzung des § 184k des Strafgesetzbuches (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) vom 29.01.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den § 184k des Strafgesetzbuches (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) explizit um einen Absatz 1a mit dem Inhalt "Wird eine solche Bildaufnahme mithilfe generativer künstlicher Intelligenz oder Bildmanipulationstechnologie hergestellt, gelten die gleichen Strafvorschriften." zu ergänzen.

Begründung

Immer wieder werden in letzter Zeit Beschwerden insbesondere von Frauen laut, deren Gesicht mithilfe von generativer künstlicher Intelligenz plötzlich in pornographischen Inhalten auftaucht. Besonders Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen, müssen darunter leiden, aber auch im privateren Umfeld gibt es immer wieder Berichte. Auch mit generativer künstlicher Intelligenz hergestellte pornographische Inhalte können das psychische Wohlbefinden stark beeinträchtigen.

Der § 184k StGB wurde erst in der letzten Legislaturperiode eingeführt und sollte die Würde, das Persönlichkeitsrecht und die sexuelle Selbstbestimmung aller im Zeitalter der Mobiltelefone besser schützen. In der Begründung wurde damals in Bezug auf unbefugte intime Bildaufnahmen richtigerweise festgestellt: "Durch dieses Verhalten wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt, sondern speziell das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung."

Nur einige Jahre später sind wir nun in einer Situation angelangt, in der nicht nur Mobiltelefone und andere Bildaufnahmegeräte frei zugänglich sind, sondern auch generative künstliche Intelligenz. Es ist Zeit für den Gesetzgeber, die notwendige Konsequenz zu ziehen, und den Straftatbestand des § 184k so zu erweitern, dass die Menschenwürde und sexuelle Selbstbestimmung auch bei Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen durch generative KI durch das Strafgesetzbuch geschützt ist.

Deutschland kann hier weltweit eines der ersten Länder sein, das bewusst auch diesen Schutz mit in die Strafgesetze aufnimmt. Es wäre ein willkommener Schritt.

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