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Diskussion zur Petition 163066

Unterhaltsvorschussgesetz

Reformierung des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 31.01.2024

Diskussionszweig: Unbedingt unterzeichnen - auch wenn Halbwaisen leider nicht berücksichtigt wurden

Schlinga | 04.03.2024 - 15:12

Unbedingt unterzeichnen - auch wenn Halbwaisen leider nicht berücksichtigt wurden

Anzahl der Antworten: 5

Auch bei Halbwaisen, deren Halbwaisenrenten durchschnittlich in jeder Altersstufe zum Unterhaltsvorschuss berechtigt, wird das volle Kindergeld angerechnet. Das bedeutet, dass auch Halbwaisen mindestens 125€ weniger Geld zur Verfügung haben, als unterhaltsbeziehende Kinder, wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Würde die Petition also umgesetzt, wären Halbwaisen die einzigen Kinder, die weniger Geld zur Verfügung hätten, aber sollten nicht alle Kinder gleich viel bekommen? Die durchschnittliche Halbwaisenrente war mit aktuellem Stand (31.12.2022) in Westdeutschland 220€ hoch und in Ostdeutschland 225€ hoch. Die HWR liegt so niedrig, weil diese sich nicht wie Kindesunterhalt aus dem Einkommen berechnet, sondern aus den bisherigen Einzahlungen in die Rente. Zudem ist die HWR mindestens anteilig noch zu versteuern, Kindesunterhalt allerdings nicht. Auch hier muss von Seiten des Gesetzgebers eine Nachbearbeitung stattfinden, um alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen zu geben.
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Nutzer4902401 | 01.04.2024 - 08:34

@ Nutzer4369776 | 30.03.2024 - 11:02

Zitat: von Nutzer4369776
UVG, Kindergeld und Waisenrente werden bei der Steuererklärung vom Kinderfreibetrag abgezogen,
dadurch werden Erhöhungen des Kindergelds und des Kinderfreibetrags bei Alleinerziehenden nicht im vollen Umfang ankommen.

Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Und betrifft so ziemlich alle Transfer- und Einkommensersatzleistungen.

Und Ihr Gejammere unerschlägt dabei, dass man dabei ja Geld bekommt.

Und Sie ignorieren, dass es eben erst mal um die Sicherstellung des Existenzminimums geht. Und danach um die objektive individuelle Leistungsfähigkeit.

Zitat: von Nutzer4369776
Das ist leider keine gerechte Familienförderung und führt zur Benachteiligung der betroffenen Kinder.

Tut es nicht. wollen Sie stattdessen "nicht betroffene Kinder" benachteiligen? Indem Sie deren Eltern noch mehr wegnehmen?

Zitat: von Nutzer4369776
Das Ehegattensplitting schließt Alleinerziehende und deren Kinder explizit aus und fördert größtenteils kinderlose Ehen (60%).
Die Steuervergünstigungen kinderloser Ehepaare könnten und sollten den benachteiligten Kindern zugute kommen.

Siehe mein Vorposter.

Zitat: von Nutzer4369776
Schade, dass nicht einmal die FDP für eine gerechte Steuerpolitik i.S.v. Förderung der Kindererziehung einsteht.

Was wäre denn für Sie eine "gerechte" Steuerpolitik? Alles für Sie selber, bezahlt von allen Anderen?

Es liegt sicher nicht an der FDP, wenn das Transfersystem die letzten 20 Jahre wieder so komplex geworden ist, dass manche Leute fürs tatsächlich arbeiten und mehr verdienen "bestraft" werden gegenüber dem sofasitzenden Konsumenten von Alkohol und Kohlehydraten ...

Zitat: von Nutzer4369776
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kompensiert die Schlechterstellung ggü. dem Ehegattensplitting nicht ansatzweise bei einer qualifizierten Vollzeitbeschäftigung!


Was auch wieder ein reines Meme ist. Und wenn ich das richtig sehe, dann kommt dieser Entlastungsbetrag on top auf Kidnergeld/ Kinderfreibettrag oben drauf?

Wo ist eigentlich der andere am Kind genetisch beteiligte Elternteil abgeblieben? Ich weiß, das ist old school, aber meistens sind da doch zwei Personen beteiligt? Der eine dokumentierte Fall vor 2024 Jahren gilt in weiten Teilen der Welt doch eher als apokryph.

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-- | 31.03.2024 - 13:48

Zitat: von Nutzer4369776
UVG, Kindergeld und Waisenrente werden bei der Steuererklärung vom Kinderfreibetrag abgezogen,
dadurch werden Erhöhungen des Kindergelds und des Kinderfreibetrags bei Alleinerziehenden nicht im vollen Umfang ankommen.

Das ist leider keine gerechte Familienförderung und führt zur Benachteiligung der betroffenen Kinder.

worin genau besteht die Benachteiligung, wenn die Alleinerziehenden UVG erhalten, das die Nicht-Alleinerziehenden nicht bekommen?

Zitat: von Nutzer4369776
Das Ehegattensplitting schließt Alleinerziehende und deren Kinder explizit aus und fördert größtenteils kinderlose Ehen (60%).

Das Ehegattensplitting fördert die Ehe- ob mit oder ohne Kinder.

Zitat: von Nutzer4369776
Die Steuervergünstigungen kinderloser Ehepaare könnten und sollten den benachteiligten Kindern zugute kommen.

Mal provokativ gefragt: Hat man in Mathe nicht aufgepasst oder warum ist es so schwer das Steuersystem und was "Steuerentlastung" bedeutet, zu verstehen?

Zitat: von Nutzer4369776
Schade, dass nicht einmal die FDP für eine gerechte Steuerpolitik i.S.v. Förderung der Kindererziehung einsteht.

Nicht mal die FDP ist gut. Als ob die je für Familien eingestanden sind :-)
"Gerecht" bedeutet allerdings in diesem hier genannten Zusammenhang: Es anderen noch mehr wegnehmen, als ohnehin und zwar das selbst erarbeitete und es denen geben, die nicht arbeiten, mehr Kinder bekommen, als sie selbst finanzieren können und noch mehr Förderung als Kindergeld, UVG, kostenlose Kita und Schulen, Bafög und Co. Abteilung "was wir haben, ist natürlich selbstverständlich, wir wollen NOCH mehr.

Zitat: von Nutzer4369776
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kompensiert die Schlechterstellung ggü. dem Ehegattensplitting nicht ansatzweise bei einer qualifizierten Vollzeitbeschäftigung!


Man kann für eine Verbesserung der Steuerklasse Alleinerziehender einstehen, allerdings muss man dafür nicht anderen Menschen noch mehr als ohnehin von ihrem Gehalt nehmen wollen.
Das Splitting soll die Gemeinschaft Ehe nicht schlechter stellen, als Singles, soll zwei nicht gleich zwei Mal besteuern.
Das man mit sich selbst nicht splitten kann, liegt doch auf der Hand, können Singles ja auch nicht, die ohnehin die höchste Steuerlast haben. Also so sie welche zahlen.

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Nutzer4369776 | 30.03.2024 - 11:02

UVG, Kindergeld und Waisenrente werden bei der Steuererklärung vom Kinderfreibetrag abgezogen,
dadurch werden Erhöhungen des Kindergelds und des Kinderfreibetrags bei Alleinerziehenden nicht im vollen Umfang ankommen.

Das ist leider keine gerechte Familienförderung und führt zur Benachteiligung der betroffenen Kinder.
Das Ehegattensplitting schließt Alleinerziehende und deren Kinder explizit aus und fördert größtenteils kinderlose Ehen (60%).
Die Steuervergünstigungen kinderloser Ehepaare könnten und sollten den benachteiligten Kindern zugute kommen.
Schade, dass nicht einmal die FDP für eine gerechte Steuerpolitik i.S.v. Förderung der Kindererziehung einsteht.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kompensiert die Schlechterstellung ggü. dem Ehegattensplitting nicht ansatzweise bei einer qualifizierten Vollzeitbeschäftigung!

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Bumblebee7 | 07.03.2024 - 13:21

Was ist das denn für ein Quatsch! Hier geht es doch um den Mindestunterhalt und nicht um eine generelle Gleichstellung aller Kinder (die als Grundgedanke natürlich trotzdem schön ist!). Kinder besser verdienender Eltern bekommen sowieso mehr. Warum Halbwaisen in einem Sozialstaat schlechter gestellt werden als Kinder anderer alleinerziehender mit geringem Einkommen macht tatsächlich wenig Sinn. Dahingehend müsste die Reform noch nachgebessert werden.

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-- | 05.03.2024 - 11:03

Zitat: von Schlinga
Auch bei Halbwaisen, deren Halbwaisenrenten durchschnittlich in jeder Altersstufe zum Unterhaltsvorschuss berechtigt, wird das volle Kindergeld angerechnet. Das bedeutet, dass auch Halbwaisen mindestens 125€ weniger Geld zur Verfügung haben, als unterhaltsbeziehende Kinder, wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Würde die Petition also umgesetzt, wären Halbwaisen die einzigen Kinder, die weniger Geld zur Verfügung hätten, aber sollten nicht alle Kinder gleich viel bekommen?

Bekommen sie doch. Das UVG ist gleich hoch.

Zitat: von Schlinga
Die durchschnittliche Halbwaisenrente war mit aktuellem Stand (31.12.2022) in Westdeutschland 220€ hoch und in Ostdeutschland 225€ hoch. Die HWR liegt so niedrig, weil diese sich nicht wie Kindesunterhalt aus dem Einkommen berechnet, sondern aus den bisherigen Einzahlungen in die Rente. Zudem ist die HWR mindestens anteilig noch zu versteuern, Kindesunterhalt allerdings nicht. Auch hier muss von Seiten des Gesetzgebers eine Nachbearbeitung stattfinden, um alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen zu geben.


Für die gleichen Chancen müssten Kinder die gleiche Sorte Eltern haben und von Schicksalsschlägen verschont werden. Wenn das erreicht ist, kann man gleich mit dem Weltfrieden weiter machen.

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