Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) zu reformieren und in Zukunft nur das hälftige Kindergeld auf den Vorschuss anzurechnen sowie gesetzlich klarzustellen, dass auch bei erweitertem Umgang ein Recht auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Begründung
Die aktuelle Regelung bedeutet eine Benachteiligung der Kinder von Alleinerziehenden, die Berechtigte von UhVorschG-Leistungen sind gegenüber Kindern Unterhaltspflichtiger, die den Unterhalt zahlen (können).
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt in Deutschland den Unterhaltsanspruch. Im zivilen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld durch beide Elternteile geteilt. Der Elternteil, der die meiste Sorgearbeit übernimmt und der Elternteil, der Unterhalt zahlt, bekommen jeweils ein halbes Kindergeld. Problematisch ist allerdings, dass seit einer Sparmaßnahme aus dem Jahr 2008 das gesamte Kindergeld auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird, statt wie im zivilen Unterhaltsrecht nur das hälftige: Damit werden Alleinerziehende und ihre Kinder abgestraft, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Ihnen fehlen 125 Euro (Stand Januar 2024) pro Kind und Monat gegenüber Kindern in Mindestunterhaltsbezug. Dies betrifft über 830.000 Kinder von Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss bekommen.
Der volle Abzug des Kindergeldes stellt sich gegen das Gleichheitsgebot.
Die Richtlinie zur Durchführung des UhVorschG regelt, dass ab einem Drittel Mitbetreuungsumfang des anderen Elternteils kein Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss besteht, da keine Alleinerziehung im Sinne des UhVorschG vorliege. Diese Regelvermutung ist durch eine Einzelfallprüfung widerlegbar, bei der es nicht nur um Zeit geht, sondern auch um Entlastung im Alltag und Verantwortungsübernahme. Unterhaltsvorschuss in der Regel ab einem Drittel Mitbetreuung zu streichen, widerspricht nur der Lebensrealität von Alleinerziehenden. Umso mehr ist der Gesetzgeber gefragt, gesetzlich klarzustellen, dass auch bei Mitbetreuung über 33 Prozent Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Denn die typische doppelte Belastung durch erzieherische und finanzielle Hauptverantwortung prägt weiter den Alltag von Alleinerziehenden.
Diese diskriminierenden Faktoren strafen Alleinerziehende ab, die für die Sorge und den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Deshalb muss das Unterhaltsvorschussgesetz dringend überarbeitet werden – für mehr Gerechtigkeit und zur Entlastung von Alleinerziehenden.
Nutzer4902401 | 01.04.2024 - 08:34
@ Nutzer4369776 | 30.03.2024 - 11:02
Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Und betrifft so ziemlich alle Transfer- und Einkommensersatzleistungen.
Und Ihr Gejammere unerschlägt dabei, dass man dabei ja Geld bekommt.
Und Sie ignorieren, dass es eben erst mal um die Sicherstellung des Existenzminimums geht. Und danach um die objektive individuelle Leistungsfähigkeit.
Tut es nicht. wollen Sie stattdessen "nicht betroffene Kinder" benachteiligen? Indem Sie deren Eltern noch mehr wegnehmen?
Siehe mein Vorposter.
Was wäre denn für Sie eine "gerechte" Steuerpolitik? Alles für Sie selber, bezahlt von allen Anderen?
Es liegt sicher nicht an der FDP, wenn das Transfersystem die letzten 20 Jahre wieder so komplex geworden ist, dass manche Leute fürs tatsächlich arbeiten und mehr verdienen "bestraft" werden gegenüber dem sofasitzenden Konsumenten von Alkohol und Kohlehydraten ...
Was auch wieder ein reines Meme ist. Und wenn ich das richtig sehe, dann kommt dieser Entlastungsbetrag on top auf Kidnergeld/ Kinderfreibettrag oben drauf?
Wo ist eigentlich der andere am Kind genetisch beteiligte Elternteil abgeblieben? Ich weiß, das ist old school, aber meistens sind da doch zwei Personen beteiligt? Der eine dokumentierte Fall vor 2024 Jahren gilt in weiten Teilen der Welt doch eher als apokryph.
-- | 31.03.2024 - 13:48
worin genau besteht die Benachteiligung, wenn die Alleinerziehenden UVG erhalten, das die Nicht-Alleinerziehenden nicht bekommen?
Das Ehegattensplitting fördert die Ehe- ob mit oder ohne Kinder.
Mal provokativ gefragt: Hat man in Mathe nicht aufgepasst oder warum ist es so schwer das Steuersystem und was "Steuerentlastung" bedeutet, zu verstehen?
Nicht mal die FDP ist gut. Als ob die je für Familien eingestanden sind :-)
"Gerecht" bedeutet allerdings in diesem hier genannten Zusammenhang: Es anderen noch mehr wegnehmen, als ohnehin und zwar das selbst erarbeitete und es denen geben, die nicht arbeiten, mehr Kinder bekommen, als sie selbst finanzieren können und noch mehr Förderung als Kindergeld, UVG, kostenlose Kita und Schulen, Bafög und Co. Abteilung "was wir haben, ist natürlich selbstverständlich, wir wollen NOCH mehr.
Man kann für eine Verbesserung der Steuerklasse Alleinerziehender einstehen, allerdings muss man dafür nicht anderen Menschen noch mehr als ohnehin von ihrem Gehalt nehmen wollen.
Das Splitting soll die Gemeinschaft Ehe nicht schlechter stellen, als Singles, soll zwei nicht gleich zwei Mal besteuern.
Das man mit sich selbst nicht splitten kann, liegt doch auf der Hand, können Singles ja auch nicht, die ohnehin die höchste Steuerlast haben. Also so sie welche zahlen.
Nutzer4369776 | 30.03.2024 - 11:02
UVG, Kindergeld und Waisenrente werden bei der Steuererklärung vom Kinderfreibetrag abgezogen,
dadurch werden Erhöhungen des Kindergelds und des Kinderfreibetrags bei Alleinerziehenden nicht im vollen Umfang ankommen.
Das ist leider keine gerechte Familienförderung und führt zur Benachteiligung der betroffenen Kinder.
Das Ehegattensplitting schließt Alleinerziehende und deren Kinder explizit aus und fördert größtenteils kinderlose Ehen (60%).
Die Steuervergünstigungen kinderloser Ehepaare könnten und sollten den benachteiligten Kindern zugute kommen.
Schade, dass nicht einmal die FDP für eine gerechte Steuerpolitik i.S.v. Förderung der Kindererziehung einsteht.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kompensiert die Schlechterstellung ggü. dem Ehegattensplitting nicht ansatzweise bei einer qualifizierten Vollzeitbeschäftigung!
Bumblebee7 | 07.03.2024 - 13:21
Was ist das denn für ein Quatsch! Hier geht es doch um den Mindestunterhalt und nicht um eine generelle Gleichstellung aller Kinder (die als Grundgedanke natürlich trotzdem schön ist!). Kinder besser verdienender Eltern bekommen sowieso mehr. Warum Halbwaisen in einem Sozialstaat schlechter gestellt werden als Kinder anderer alleinerziehender mit geringem Einkommen macht tatsächlich wenig Sinn. Dahingehend müsste die Reform noch nachgebessert werden.
-- | 05.03.2024 - 11:03
Bekommen sie doch. Das UVG ist gleich hoch.
Für die gleichen Chancen müssten Kinder die gleiche Sorte Eltern haben und von Schicksalsschlägen verschont werden. Wenn das erreicht ist, kann man gleich mit dem Weltfrieden weiter machen.