Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) zu reformieren und in Zukunft nur das hälftige Kindergeld auf den Vorschuss anzurechnen sowie gesetzlich klarzustellen, dass auch bei erweitertem Umgang ein Recht auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Begründung
Die aktuelle Regelung bedeutet eine Benachteiligung der Kinder von Alleinerziehenden, die Berechtigte von UhVorschG-Leistungen sind gegenüber Kindern Unterhaltspflichtiger, die den Unterhalt zahlen (können).
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt in Deutschland den Unterhaltsanspruch. Im zivilen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld durch beide Elternteile geteilt. Der Elternteil, der die meiste Sorgearbeit übernimmt und der Elternteil, der Unterhalt zahlt, bekommen jeweils ein halbes Kindergeld. Problematisch ist allerdings, dass seit einer Sparmaßnahme aus dem Jahr 2008 das gesamte Kindergeld auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird, statt wie im zivilen Unterhaltsrecht nur das hälftige: Damit werden Alleinerziehende und ihre Kinder abgestraft, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Ihnen fehlen 125 Euro (Stand Januar 2024) pro Kind und Monat gegenüber Kindern in Mindestunterhaltsbezug. Dies betrifft über 830.000 Kinder von Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss bekommen.
Der volle Abzug des Kindergeldes stellt sich gegen das Gleichheitsgebot.
Die Richtlinie zur Durchführung des UhVorschG regelt, dass ab einem Drittel Mitbetreuungsumfang des anderen Elternteils kein Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss besteht, da keine Alleinerziehung im Sinne des UhVorschG vorliege. Diese Regelvermutung ist durch eine Einzelfallprüfung widerlegbar, bei der es nicht nur um Zeit geht, sondern auch um Entlastung im Alltag und Verantwortungsübernahme. Unterhaltsvorschuss in der Regel ab einem Drittel Mitbetreuung zu streichen, widerspricht nur der Lebensrealität von Alleinerziehenden. Umso mehr ist der Gesetzgeber gefragt, gesetzlich klarzustellen, dass auch bei Mitbetreuung über 33 Prozent Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Denn die typische doppelte Belastung durch erzieherische und finanzielle Hauptverantwortung prägt weiter den Alltag von Alleinerziehenden.
Diese diskriminierenden Faktoren strafen Alleinerziehende ab, die für die Sorge und den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Deshalb muss das Unterhaltsvorschussgesetz dringend überarbeitet werden – für mehr Gerechtigkeit und zur Entlastung von Alleinerziehenden.
Nutzer4902401 | Tue Mar 26 18:18:25 CET 2024 - Tue Mar 26 18:18:25 CET 2024
Soll das heißen, der stolze junge Vater ist schon vor dem Wochenbett wieder verschwunden?
Oder der Herr Papa teilt zwar Tisch und Bett, aber nicht sein Einkommen? Oder hat womöglich keines? Da wäre ja dann kein Unterhalt fällig. Ergo auch kein Unterhaltsvorschuss.
Tja, das sind alles Dinge, für welche die Gesellschaft nicht verantworlich ist. Und die trotzdem einspringt ... drum prüfe ewig, wer sich bindet ...
-- | Tue Mar 26 13:59:40 CET 2024 - Tue Mar 26 13:59:40 CET 2024
Eine Ehe ist nun mal mehr als Romantik und bessere Steuerklasse. Letztere dient dazu, die Lebensgemeinschaft finanziell zu unterstützen, gerade wenn Kinder da sind.
Eine Ehe einzugehen und vom neuen Mann nicht zu verlangen, dass er einspringt, aber dafür von der Allgemeinheit ist regelmäßig eine merkwürdige Logik, denn die Allgemeinheit hat mit Ihrer Lebenssituation noch viel weniger zu tun, wie Ihr neuer Partner.