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Petition 163119

Abfallwirtschaft

Klärung der Verantwortlichkeit für den schwimmenden Abfall in Flüssen vom 01.02.2024

Text der Petition

Ziel dieser Petition ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Verantwortung für den schwimmenden Abfall eindeutig klärt. Daraus resultierend müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Abfall in die Flüsse gelangt, bereits vorhandener Abfall entfernt wird und Verursacher belangt werden. Unsere Flüsse schwemmen jeden Tag mehrere Tonnen Abfall in die Nord- und Ostsee (geschätzte 142.000 kg Kunststoff pro Jahr). Niemand ist für diesen Abfall verantwortlich.

Begründung

Wir Menschen verursachen den Abfall in den Flüssen und Meeren. Gelangt Abfall in die Flüsse (ink. Uferbereiche) oder Meere ist niemand für die Sammlung oder Entsorgung zuständig.
Die Entsorgungsverantwortung für den Abfall an Land ist geregelt. Auf ihren Gebieten sind die Kommunen für das Sammeln, Entsorgen und für das Belangen von Verursachern zuständig. Die Autobahnmeisterei auf der Autobahn und für Abfall auf einem privaten Grundstück ist der:die Grundstückseintümer:in zuständig. Aber für den Müll und dessen Entsorgung in unseren Flüssen gibt es keine Regelungen. Wir alle akzeptieren, dass der Abfall in den Flüssen einfach weiter ins Meer treibt. Als wir einer Behörde die extreme Verschmutzung eines Flusses angezeigt haben, wurde geantwortet: Jetzt ist er schon im Fluss, da ist es zu spät.
Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen (Rhein, Elbe, etc). Die Unterhaltungslast liegt bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und umfasst verkehrliche und wasserwirtschaftliche Aktivitäten. Eine Verantwortung für den Abfall in den Flüssen wird mit der Begründung abgelehnt, dass die WSV nicht zuständig ist und keine Sachherrschaft über den Abfall habe, da der Fluss für jeden Menschen zugänglich ist.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt, dass die Kommunen für den Abfall auf ihren Gebieten verantwortlich sind. Autobahnen, Landstraßen und andere Bereiche werden im KrWG spezifisch geregelt. Bundeswasserstraßen fehlen hier. Die "Sammlung diverser herrenloser Abfälle aus Gewässern" ist nicht Aufgabe der Kommunen laut Landesumweltministerium (LUM). Einträge von Stoffen in Gewässer wurden sogar explizit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen (laut BMU). Und konträr zum WSV argumentiert die Kommune und LUM, dass der Fluss nicht von jedem Menschen frei zugänglich ist und daher die Verantwortung nicht im Bereich der Kommune liegt. Gleichzeitig führen Kommunen eine Diskussion darüber, dass der Abfall nicht auf Ihrem Gebiet entstanden ist. Im Ablehnenden Bescheid einer Kommune zu einem CleanUp Projekt wurde uns gesagt: Die Sammlung von Müll entspricht nicht den Maßgaben des KrWG.
Den Bundesländern ist die Müllbeseitigung im Fluss ebenfalls nicht zugewiesen. Die dazwischen geschalteten Bezirksregierungen achten auf die Wasserqualität, berücksichtigen aber keinen Abfall. So verweist jede Ebene auf die andere. Weder die Kommunen, dem Bund oder eine andere Instanz sehen sich in der Verantwortung. Positiv ist, dass alle übereinstimmen: „Es ist verboten, Abfall in die Flüsse einzubringen." Leider kümmert sich niemand um die Einhaltung des Verbotes.
Es bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage, um zu klären, welche Behörde für den Abfall in den Binnenwasserstraßen verantwortlich ist. Diese müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Abfall in die Flüsse gelangt, bereits vorhandener Abfall entfernt wird und Verursacher belangt werden. Nur so bekommen wir die Müllflut nachhaltig eingedämmt.

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