Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 163284

Bundesmeldegesetz (BMG)

Abschaffung/Beschränkung von Melderegisterauskünften vom 05.02.2024

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge zum Schutz der Privatsphäre, Sicherheit und persönliche Daten von Bürger/innen im Zuge einer Reform des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit von Melderegisterauskünften abschaffen bzw. beschränken oder zumindest die Eintragung von Auskunftssperren erleichtern.

Begründung

Nach heutiger Rechtslage ist es gemäß § 44 BMG für jedermann möglich, durch einfache Anfrage bei der Meldebehörde über eine fremde Person höchstpersönliche private Daten, insbesondere auch deren Anschrift, zu erhalten. Was unter Privaten dank strenger Datenschutzregeln zurecht undenkbar wäre, wird dadurch vonseiten des Staates nicht nur geduldet, sondern aktiv ermöglicht.

Dies stellt nicht nur einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und den Schutz privater Daten dar, sondern für viele Menschen auch eine konkrete Gefahr für ihre persönliche Sicherheit: Denn so wird es auch Personen, die einem Böses wollen, leicht gemacht, die eigene Wohnung zu finden. Die denkbaren Beispiele sind vielfältig: Ob Stalker oder abgewiesene Verehrer, Fälle von Ehrenmorden und Fehden, Einschüchterungsversuche von Konkurrenten oder politischen Gegnern, bis hin zu rassistisch motivierten Gewalttaten. Auch Journalisten oder politisch Engagierte könnten so in ihrer Meinungs- und Berufsfreiheit eingeschränkt werden, indem sie bis zu ihnen nach Hause verfolgt und dort bedroht oder drangsaliert werden. Dies steht in keinem Verhältnis zu dem (ohnehin fraglichen) Auskunftinteresse Dritter.

Zwar ist es schon heute möglich, in solchen Fällen nach § 51 BMG eine Auskunftsperre zu beantragen, doch hierbei liegt die Beweislast bei den Betroffenen: Solange sie nicht konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisen können, dass für sie "eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen" besteht, bleibt die Meldebehörde williger Gehilfe der Täter. Nicht nur ist ein solcher Nachweis zudem oftmals schwer zu erbringen (manche Behörden verlangen dafür sogar konkrete Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft) und für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung, er kommt meist auch zu spät; denn in solchen Fällen haben die Täter ja meist bereits Kenntnis von den Daten erlangt.

Daher fordert diese Petition, Melderegisterauskünfte entweder komplett abzuschaffen oder wenigstens zu beschränken: So könnte die Auskunft etwa an ein nachgewiesenes, berechtigtes Interesse des Antragstellers geknüpft werden. Dadurch würde die Beweislast für eine Auskunft umgekehrt: Nicht der Betroffene müsste seine Gefährdung nachweisen, sondern der Auskunftsuchende sein berechtigtes Interesse. Abhilfsweise könnte zumindest die Eintragung von Auskunftsperren erleichtert werden, indem sie etwa grundsätzlich zu genehmigen sind.

Diese Gesetzesänderung könnte z.B. im Zuge der durch das Bürokratieentlastungsgesetz sowieso geplanten Änderung des BMG (Abschaffung der Hotelmeldepflicht) umgesetzt werden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben