Text der Petition
Es wird gefordert, den Risikostruktur-Ausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abzuschaffen. Die Durchführung des Verfahrens ist unnötig, sehr aufwändig und sehr kostenintensiv. Ein Nutzen für die Versicherten, die für die sehr hohen Kosten – geschätzt weit über € 500 Mio. p.a. - aufkommen müssen, ist nicht erkennbar.
Begründung
Mit dem 1994 eingeführten RSA soll ein Wettbewerb zwischen den noch verbliebenen 96 Krankenkassen verhindert werden.
Das Hauptargument für den RSA ist die Verhinderung eines unseriösen Wettbewerbs der Krankenkassen um gutverdienende Versicherte. Regelungen hierzu gibt es z.B. in den SGBs und der Risikostruktur-Ausgleichs-Verordnung (RSAV). Am 1. April 2020 ist sogar ein weiteres „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)“ in Kraft getreten.
Die Krankenkassen unterliegen einem Kontrahierungszwang. Sie können sich keine gesunden und einkommensstarken Versicherten aussuchen. Die vom Gesetzgeber bestimmten Leistungen sind fast gleich. Geringe Unterschiede gibt es z.B. bei den Präventionen, Vorsorgeuntersuchen oder bei einer Zahnreinigung, die sich in einem höheren Krankenversicherungsbeitrag niederschlagen.
Das einzige gewichtige und nachvollziehbare Argument für die Krankenkassenwahl ist der Beitrag. Versicherte bei Krankenkassen mit hohen Beitragssätzen werden tendenziell eine für sie günstigere Krankenkasse wählen. Damit erhalten die anderen Krankenkassen wieder einen Teil der schlechteren Risiken und deren Beitrag steigt. Bei einem Eingriff des RSA besteht für die Krankenkassen weniger Anreiz, wirtschaftlich zu handeln.
Der Gesetzgeber kann ein Werben um bestimmte Versicherte per Gesetz untersagen. Hierzu genügt aber ein Paragraf und nicht riesiges Bündel an Paragrafen, Verweisen und Verordnungen. Die Risikostruktur-Ausgleichs-Verordnung (RSAV) lässt nur das Herz eines Statistikers höherschlagen.
Die monatlichen 4 Anpassungsfaktoren für Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond werden mit 12! Nachkommastellen bestimmt, Die gesetzliche Vorhaltungsdauer aller für die Durchführung des RSA herangezogenen Daten für die Dauer von über 10 Jahren hebelt die DSGVO aus.
Der RSA hat sich zwischenzeitlich in einer eigenen Bürokratie verselbstständigt.
Die einführend genannten € 500 Mio. p.a. sind nur eine Untergrenze des Gesamtaufwandes der Ärzte, Krankenkassen, Verbänden und Behörden bei 74 Mio. Versicherter.
Dieser Betrag könnte gezielt für die Gesundheit der Versichertengemeinschaft eingesetzt werden. Ärzte und Krankenkassen würden zeitlich stark entlastet werden.
Die Abschaffung des RSA ist ein auch großer Schritt zur Entbürokratisierung.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist als einzige Krankenkasse ausdrücklich von der Teilnahme am RSA ausgenommen. Und existiert weiterhin.
Wer den RSA weiter hochhält und jeglichen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ausschließen will, muss in letzter Konsequenz für EINE einzige Krankenkasse in Deutschland sein. Damit hätte sich der RSA dann auch erledigt.