Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung) insbesondere daraufhin zu überprüfen, was in der Praxis regulär passiert, wenn der kognitiv gesunde, aber seelisch behinderte Jugendliche volljährig wird.
Begründung
Die bisherigen Gesetze lassen Jugendämtern diesbezüglich leider kaum einen Spielraum - sehr zum Nachteil aller Beteiligten: des Kindes, der Eltern, der Schule, der Therapeuten oder der Teilhabeassistenz.
In aller Regel haben die Eltern das Sorgerecht bis exakt einen Tag vor den 18. Geburtstag des Kindes inne. Bis zu diesem Tag funktioniert alles wirklich gut. Die Therapien sind genehmigt und laufen, die Teilhabeassistenz ist genehmigt - Kind und Teilhabeassistenz sind ein Team.
Nun kommt, natürlich meist mitten im Schuljahr/Berufsschuljahr, der 18. Geburtstag.
Die Eltern haben plötzlich keine Rechte mehr. Die alten Anträge der Eltern laufen nicht weiter. Sie sind plötzlich ungültig geworden. Das nunmehr volljährige Kind kann frühestens an seinem Geburtstag den Antrag stellen. Vorher darf der Antrag nicht gestellt werden, denn da ist die Unterschrift des Kindes nicht gültig.
Das ist kein Weitergewährungsantrag, sondern ein Neuantrag, obwohl das Kind oft schon sein ganzes Leben diese Leistungen bezieht. Entsprechend lange dauert die Bewilligung.
Es muss dringend eine Regelung für das (Schul-)jahr, in dem das Kind volljährig wird, geben. Diese kann z.B. so aussehen, dass der Antrag für das Jahr sowohl vom Kind, als auch von seinen Eltern unterschrieben werden muss.