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Diskussion zur Petition 164052

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Schließung der Zahlungslücke beim Übergang vom Bürgergeldbezug in die Altersrente vom 22.02.2024

Diskussionszweig: Frage an die Petentin- Wieviel muss man vom Darlehen zurückzahlen, wenn der Rentner nicht aufstockt?

Vaccina | 05.04.2024 - 17:03 (Zuletzt geändert am 05.04.2024 - 17:27 von Vaccina )

Frage an die Petentin- Wieviel muss man vom Darlehen zurückzahlen, wenn der Rentner nicht aufstockt?

Anzahl der Antworten: 1

Hallo Monika Dost (Petentin),
ich wüsste gern, wieviel ein Rentner, der knapp oberhalb davon liegt, mit Grundsicherung aufstocken zu müssen, von dem durchs Jobcenter/Grundsicherung gegebenen Darlehen zur Überbrückung der Lücke HÖCHSTENS zurückzahlen muss. Oder ob er ALLES zurückzahlen muss.

Ein aufstockender Rentner muss zur Zeit offenbar bei Bezug der Regelbedarfsstufe 1 HÖCHSTENS 281,50 € des Darlehens zurückzahlen- egal wie hoch es war. Und in Pflicht-Raten von 5% des jeweiligen Regelsatzes.Korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch liege.
Gilt das auch für Rentner, die ohne zusätzliche Grundsicherung zurecht kommen?

Sollten auch die letztgenannten Rentner nur 281,50 € zurückzahlen müssen, würde ich für beide eine monatliche Ratenzahlung von höchstens 1-2% des von Wohnkosten bereinigten Einkommens/des Regelsatzes plädieren, das entspricht zur Zeit 5.63 € bei Regelbedarfsstufe 1.
Sollten sie mehr zahlen müssen, plädiere ich dafür, die Darlehensrückzahlung den Austockern entsprechend zu gestalten. Also auch nur diese Höchstsumme von insgesamt der Hälfte des Regelsatzes/der Hälfte des von Wohnkosten bereinigten Renteneinkommens.

DAS wäre vielleicht ein Kompromiss mit den Gegnern der Petition. Denn EIGENTLICH finde ich, könnte der Staat diese letzte Zahlung des Bürgergeldes oder der Sozialhilfe - jetzt als Darlehen gegeben - den in Rente gehenden Menschen einfach noch mal komplett "schenken" und ohne dafür noch einen Antrag stellen zu müssen. Name: ÜBERGANGSGELD. Damit sie ohne Angst und Stress und noch mehr Nöten als sie eh schon sind und waren, in den Ruhestand gehen können.
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