Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 164078

Grundgesetz

Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz vom 23.02.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen und dass insoweit die Ampelkoalition ihre Absicht, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, nicht aufgibt.

Begründung

Der aktuellen Presse (Presseinformation vom 09.02.2024) war zu entnehmen, dass die Ampelkoalition ihre Absicht, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, aufgibt. Das möchten wir – mein Mann und ich – nicht hinnehmen und bitten darum, die Grundgesetzänderung nicht aufzugeben. Eine Stellungnahme durch den Bundestag war bereits dazu erstellt worden, mit dem Ergebnis, dass die Expert:innen sich mehrheitlich für die Ersetzung des „Rasse“ – Begriffes im Grundgesetz ausgesprochen haben. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat als Ersatz den Begriff „rassistische Zuschreibung“ vorgeschlagen. Diejenigen Bundesländer, die bereits eine Änderung ihrer jeweiligen Länderverfassung vorgenommen haben, haben sich an diesem Begriff orientiert.

Die Kritik an dem Begriff „Rasse“ ist hinlänglich bekannt. Die Verwendung der Formulierung „wegen seiner Rasse“ setzt denklogisch das Vorhandensein von „Menschenrassen“ voraus. Dies für sich genommen ist rassistisch. Die Aufrechterhaltung dieser Formulierung manifestiert ein rassistisches Menschenbild und das ist es, was im kollektiven Gedächtnis über den Sprachgebrauch erhalten bleibt.

Das Grundgesetz unseres Staates soll heute und in Zukunft zum Ausdruck bringen, dass dieses Land jede Verfolgung und Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen verbietet. Dies sprachlich zeitgemäß in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen ist keineswegs schwierig und relativiert auch keinesfalls die „zentral wichtige Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden“. Auch ist die Aufnahme einer Klausel gegen Antisemitismus als "eine gemeinsame Verpflichtung an uns alle" möglich.

Es mag für die Bundesregierung bzw. die Ampelkoalition angesichts der aktuellen Situation politisch opportun sein, die bisherige Positionierung zu relativieren. Für uns, die sich diesem Grundgesetz ebenfalls verpflichtet fühlen, ist eine zeitgemäße sprachliche Neuformulierung eine Frage der Haltung – nach innen und nach außen. Sprache ist Ausdruck.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben