Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zum Ausgleich von Personalmangel (zum Beispiel in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbetrieben) nur unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.
Begründung
1. Die entsprechenden Arbeitsplätze wurden inländischen Arbeitslosen bundesweit angeboten. Sofern inländische Arbeitslose trotz Eignung für die Stelle (ungelernten Hilfstätigkeiten zum Mindestlohn dürften jedem Arbeitslosen zumutbar sein) die Stelle ablehnen, ist deren staatliche Unterstützung für die Dauer einer möglichen Beschäftigung komplett einzustellen.
2. Der Staat oder Arbeitgeber weist zusätzlichen Wohnraum (zumutbar -> mindestens ruhiges und sicheres Einzelzimmer, idealerweise mit eigenem Bad und Kochgelegenheit) für max. 1/10 des Nettoeinkommens am Arbeitsort nach.
Begründung:
1. Es ist nicht hinzunehmen, das inländische Arbeitslose von der Allgemeinheit alimentiert werden, während zusätzliche Arbeitskräfte importiert werden.
2. Der Staat und der Arbeitgeber tragen gemeinsam die Verantwortung für die Bereitstellung von Wohnraum zu zumutbaren Konditionen, auch um bundesweite Mobilität ohne umweltschädliche und unwirtschaftliche Pendelfahrten zu fördern. Solange auf einen Wohnraum nicht weniger als ein Bewerber kommt, dürfen keine zusätzlichen hinzukommen, da sonst erkennbar ein Mangel herrscht!