Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 164098

Rechtspflege

Überprüfung der Regelungen zur aufschiebenden Wirkung bei Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen vom 24.02.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Regelungen zur aufschiebenden Wirkung bei Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Fälle von aufschiebender Wirkung zu bestimmen.

Begründung

Ich bin darauf gestoßen, dass z.B. bei Betreuungsverfahren das Einlegen einer Beschwerde bzw. eines anderen Rechtsmittels, es nicht zur automatischen Außerkraftsetzung kommt. Darüber war ich entsetzt, denn die Gefahr ist in meinen Augen zu groß, dass die Gesundheit, Leben , Finanzielle Sicherheit und die Freiheit unter die Räder geraten Dies ist gerade dann gegeben, wenn man keinen Rechtsbeistand hat, der die Außerkraftsetzung mit beantragt.
In anderen Gesetzen ist es ebenso, dass das Einlegen eines Rechtsmittels nicht automatisch dazu führt, dass der Beschluss oder Urteil automatisch ausgesetzt wird.
Dies sollte man in meinen Augen noch einmal sehr genau ansehen und eine sehr genaue Abwägung treffen, an welchen Stellen man die automatische Außerkraftsetzung einführt oder wieder einführt.

Klar ist aber auch, dass es Umstände gibt, die eine automatsiche Außerkraftsetzung bei Einlegen eines Rechtsmittels verbieten. Dies muss auf jeden Fall bei Fällen so gehandhabt werden, wo die Allgemeinheit gefährdet wird.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben