Text der Petition
Mit der Petition wird eine Aktualisierung des Reichssiedlungsgesetzes gefordert. Es sollen alle Wörter mit "Reich" entsprechend ersetzt werden.
Begründung
Das Deutsche Reich ist längst Geschichte, aber das Gesetz wurde begrifflich nicht an die Bundesrepublik Deutschland angepasst.
Bspw. § 18 Abs.2, §§ 26, 28 und 29 und die Anlage zum Gesetz.
Bei den Notaren wird im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkehrsgesetz immer noch über das Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz belehrt, was sich etwas befremdlich erscheint. Ab und an wird besagtes Vorkaufsrecht sogar ausgeübt.
Was ist schädlich daran, dass ein Gesetz aus Zeiten der Weimarer Republik stammt und weitgehend heute noch Gültigkeit hat? Vielmehr ist es anerkennenswert, dass ein solches Gesetz bereits gut 100 Jahre besteht und die Väter dieses Gesetzes „bereits damals“ wesentliche Regelungen getroffen haben, welche in Gänze heute noch angewendet werden.
So regelt bspw. die Reichsversicherungsordnung – RVO (immer) noch die Rechtsverhältnisse der Beamten und der Dienstordnungsangestellten bei Krankenkassen (§§ 349 bis 360 RVO).
Wo liegt denn nun das Problem genau?
Und nein, man muss Begriffe nicht zwanghaft dem woken Geist einer Minderheitsgesellschaft die sich für avantgardistisch- progressiv hält, nur deshalb ändern, um den Ansprüchen dieser Minderheitengesellschaften zu entsprechen.
Heinz 548 | Tue Apr 09 20:04:57 CEST 2024 - Tue Apr 09 20:04:57 CEST 2024
Werter Nutzer Signalman
Zum Erkenntnisgewinn einfach mal §§ 349 – 360 RVO lesen.
Nutzer4902401 | Tue Apr 09 19:32:08 CEST 2024 - Tue Apr 09 19:32:08 CEST 2024
Eigentor eines politisch koketten Petenten. Reine Symbol- und Befindlichkeitspolitik.
Weil das "Reichssiedlungsgesetz" weder etwas mit dem deutschen Kaiserreich zu tun hatte noch mit dem "dritten Reich". Sondern mit dem
Upps ...
Meine Vermutung ist zudem, dass der Petent nicht ein Problem mit dem "Reich" hat, sondern mit dessen §4. Da hat er möglicherweise ein "landwirtschaftliches Grundstück oder Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann, in Größe von zwei Hektar aufwärts durch Kaufvertrag veräußert", bzw. veräußern wollen, und das gemeine "gemeinnützige Siedlungsunternehmen, in dessen Bezirk die Hofstelle des Betriebes liegt" das Vorkaufsrecht ausgeübt. Oder könnte es bei einer geplanten Veräußerung.
Da wird die politische Kokettheit lediglich als Vehikel für die $$$ in den Augen verwendet. Weil, wie der Petent selber schreibt,
Signalman | Tue Apr 09 18:33:12 CEST 2024 - Tue Apr 09 18:33:12 CEST 2024
Die RVO hat mit Beamten gar nichts zu tun....
Für Beamte sind die Bundes bzw Landesbeamtengesetze.