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Diskussion zur Petition 164589

Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken

Aktualisierung des Reichssiedlungsgesetzes vom 05.03.2024

Diskussionszweig: …und warum nun genau…?

Heinz 548 | 09.04.2024 - 17:57

…und warum nun genau…?

Anzahl der Antworten: 3

Worin besteht das Problem das ein Gesetz „Reichssiedlungsgesetz- RSiedlG lautet? Das Gesetz trat erstmals 1919 in Kraft, die letzte Änderung wurde 2009 beschlossen und trat 2010 in Kraft und dürfte insofern inhaltlich und rechtlich aktuell sein.

Was ist schädlich daran, dass ein Gesetz aus Zeiten der Weimarer Republik stammt und weitgehend heute noch Gültigkeit hat? Vielmehr ist es anerkennenswert, dass ein solches Gesetz bereits gut 100 Jahre besteht und die Väter dieses Gesetzes „bereits damals“ wesentliche Regelungen getroffen haben, welche in Gänze heute noch angewendet werden.

So regelt bspw. die Reichsversicherungsordnung – RVO (immer) noch die Rechtsverhältnisse der Beamten und der Dienstordnungsangestellten bei Krankenkassen (§§ 349 bis 360 RVO).

Wo liegt denn nun das Problem genau?

Und nein, man muss Begriffe nicht zwanghaft dem woken Geist einer Minderheitsgesellschaft die sich für avantgardistisch- progressiv hält, nur deshalb ändern, um den Ansprüchen dieser Minderheitengesellschaften zu entsprechen.
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Heinz 548 | Tue Apr 09 20:04:57 CEST 2024 - Tue Apr 09 20:04:57 CEST 2024

Werter Nutzer Signalman
Zum Erkenntnisgewinn einfach mal §§ 349 – 360 RVO lesen.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Tue Apr 09 19:32:08 CEST 2024 - Tue Apr 09 19:32:08 CEST 2024

Eigentor eines politisch koketten Petenten. Reine Symbol- und Befindlichkeitspolitik.

Weil das "Reichssiedlungsgesetz" weder etwas mit dem deutschen Kaiserreich zu tun hatte noch mit dem "dritten Reich". Sondern mit dem

Zitat:
Die Verfassung des Deutschen Reichs („Weimarer Reichsverfassung“) vom 11. August 1919 (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383)
Art. 1. Das Deutsche Reich ist eine Republik.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Upps ...

Meine Vermutung ist zudem, dass der Petent nicht ein Problem mit dem "Reich" hat, sondern mit dessen §4. Da hat er möglicherweise ein "landwirtschaftliches Grundstück oder Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann, in Größe von zwei Hektar aufwärts durch Kaufvertrag veräußert", bzw. veräußern wollen, und das gemeine "gemeinnützige Siedlungsunternehmen, in dessen Bezirk die Hofstelle des Betriebes liegt" das Vorkaufsrecht ausgeübt. Oder könnte es bei einer geplanten Veräußerung.

Da wird die politische Kokettheit lediglich als Vehikel für die $$$ in den Augen verwendet. Weil, wie der Petent selber schreibt,
Zitat:
Ab und an wird besagtes Vorkaufsrecht sogar ausgeübt.

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Signalman | Tue Apr 09 18:33:12 CEST 2024 - Tue Apr 09 18:33:12 CEST 2024

Die RVO hat mit Beamten gar nichts zu tun....
Für Beamte sind die Bundes bzw Landesbeamtengesetze.

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