Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angestellten bei dienstlich bedingten Reisezeiten von mehr als 16 Stunden und einer Zeitverschiebung von mehr als 5 Stunden eine Erholungszeit von mindestens 24 Stunden, d.h. ohne Reisetätigkeit, nach Ankunft am Geschäftsort und vor Beginn des Dienstgeschäftes eingeräumt wird, sofern während der Reise keine ausreichende Möglichkeit zur Erholung besteht. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Begründung
Wenn laut Arbeitsvertrag, wie in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, Reisezeiten als Ruhezeiten gelten, kann der Arbeitgeber direkt nach Anreise an den Geschäftsort den Antritt des Dienstgeschäftes verlangen. Dies stellt für die Angestellten bei sehr langen Reisezeiten, insbesondere dann, wenn eine erhebliche Zeitverschiebung dazu kommt, eine enorme Belastung da. Um die eigene Arbeitsfähigkeit sicherzustellen und die Gesundheit zu schonen, entscheiden sich in der Praxis Angestellte häufig zu einer früheren Anreise, die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen sie allerdings selbst tragen, da die Einrichtungen, bei denen sie angestellt sind, eine besonders lange Reisezeit oder Jetlag als Begründung für eine frühere Anreise oft nicht anerkennen. Folglich entsteht den Angestellten aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit ein finanzieller Schaden. Es sei noch angemerkt, dass es häufig nicht möglich ist, aufgrund gebotener Sparsamkeit, in der Businessclass zu reisen, was jedoch zu einer besseren Erholung der Angestellten beitragen würde.