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Petition 164960

Gerichtsverfassung

Eröffnung des Rechtsweges der Beschwerde ohne Anwaltszwang gegen Ablehnungsbescheide von Generalstaatsanwaltschaften vom 16.03.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Erweiterung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bezüglich der Eröffnung des Rechtsweges der Beschwerde ohne Anwaltszwang gegen Ablehnungsbescheide von Generalstaatsanwaltschaften beim zuständigen Justizministerium gefordert.

Begründung

Bürger und Bürgerinnen benötigen unbedingt die Möglichkeit eine Beschwerde gegen Ablehnungsbescheide einer Generalstaatsanwaltschaft beim zuständigen Justizministerium selbständig und ohne Anwaltszwang einzulegen, da der Rechtsweg zu kurz ist und der nächste Schritt ein anwaltliches Klageerzwingungsverfahren vorschreibt. Der Anwaltszwang ist ein Hindernis für die Weiterentwicklung der Demokratie, was die Selbständigkeit einer einzelnen Person, vor allem der Minderheit, erfordert.
Fehlverhalten durch Generalstaatsanwaltschaften, wie z.B. unvollständige und fehlerhafte Überprüfungen, etc., können von Bürger und Bürgerinnen dem zuständigen Justizministerium durch eine Beschwerde selbständig aufgezeigt werden, wodurch eine neue Überprüfung durchgeführt werden könnte.
Auch wenn neue Fakten und Beweise bekannt werden, hätten Betroffene die Möglichkeit sich durch den neuen Rechtsweg direkt an das zuständige Justizministerium zu wenden, welches z.B. auch ein Ermittlungsverfahren gegen eine Staatsanwaltschaft und/oder Generalstaatsanwaltschaft einleiten könnte.

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