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Petition 164978

Verbraucherschutz (Justiz)

Verbesserung von Verbraucherrechten im Hinblick auf die Gewährleistungspflicht vom 17.03.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Verbraucherrechte im Hinblick auf die Gewährleistungspflicht von Verkäufern und Herstellern für Produkte durch Verlängerung der Gewährleistungspflicht zu verbessern.

Begründung

Um die zunehmende Ressourcenverschwendung im Hinblick auf eine lebenswerte Zukunft für künftige Generationen zu beenden oder zumindest deutlich zu mindern, ist es notwendig, nach­haltige, d. h. langlebige und einfach und leicht reparierbare Produkte herzustellen.
Dazu werden mit der Petition folgende Forderungen an den Gesetzgeber erhoben:

1.)
Damit insbesondere Hersteller und auch Verkäufer dazu angehalten werden, entsprechend nachhaltige Produkte herzustellen und zu vermarkten, sollten Händler und Hersteller grund­sätzlich zu einer Gewährleistungsdauer von zwei Jahren auf das gesamte Produkt einschließ­lich der für seinen Betrieb ggf. notwendigen elektronischen Bauteile und Programme ohne Ausnahme und ohne Beweislastumkehr zu Lasten des Verbrauchers verpflichtet werden.

2.)
Für langlebige Produkte (z. B. Kfz, elektrische Haushaltsgeräte, elektrische Heimwerkergeräte) sollte sich die Gewährleistungsdauer an der erwarteten Lebensdauer der Produkte orientieren (z. B. für Kleingeräte wie z. B. Handmixer, Bohrmaschinen mindestens 5 Jahre; z. B. für größere und Großgeräte wie Staubsauger, Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher mindestens 10 Jahre).

3.)
Die erwartete Lebensdauer und die damit einhergehende Gewährleistungspflicht sollte gut sichtbar auf dem Produkt angegeben sein.

4.)
Die Gewährleistungspflicht sollte sich uneingeschränkt auch auf ausgetauschte Teile (z. B. Aus­tauschmotor, Austauschgetriebe, elektronische Bauteile, LED-Bauteile, Akkus etc.) beziehen, die im Rahmen einer Reparatur wegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Gewährleistungsverpflichteten durchgeführt wurde.

5.)
Die Gewährleistungspflicht sollte sich uneingeschränkt auch auf elektronische Bauteile und ggf. darin enthaltene Software sowie auf Betriebssysteme beziehen, ohne die die vorgesehene und ordnungsgemäße Funktion des Produkts nicht möglich ist.

6.)
Hersteller von elektronischen Betriebssystemen für elektronische Geräte sollten verpflichtet werden, zum sicheren und einwandfreien Betrieb notwendige Updates mindestens 10 Jahre zur Verfügung zu stellen. Bei mit einer Betriebssoftware betriebenen Produkten, die eine längere Lebensdauer haben (z. B. Kühlschränke 20 Jahre, Fernseher 10 bis 20 Jahre), sollten für die Sicherheit und die Funktion notwendige Updates an die längere Lebensdauer gekoppelt sein.

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