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Petition 165039

Gesundheitsvorsorge

Förderung der Forschung im medizinischen/gesundheitlichem Bereich vom 19.03.2024

Text der Petition

Der Petent fordert eine Förderung der Forschung im Medizin- und Gesundheitssektor sowie das Zurückholen der Produktion medizinischer Produkte und Medikamente nach Deutschland bzw. Europa.

Begründung

Die Gesundheit des Menschen ist eines der wertvollsten Güter.
Jeder betroffene wünscht sich bestmögliche Behandlung. Die Gesellschaft profitiert auch aus wirtschaftlicher Sicht von einer gesunden Bevölkerung.

Durch intensive Forschung auf hohem Niveau können im Bereich der Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten noch enorme Fortschritte erzielt werden.

Ziel ist es durch einen extra hierfür geschaffenen zweckbestimmten Fördertopf die Forschung im medizinischen und Gesundheitsbereich schnell voranzutreiben. Hierfür sollen jedoch keine große Belastung für die Bevölkerung entstehen.

Für die Finanzierung soll von jedem in Deutschland lebenden Menschen ein Betrag von 1€/Monat in den Fördertopf eingezahlt werden (vom Neugeborenen bis zum Greis). Es würde aktuell somit eine Summe von von knapp 100 Millionen Euro pro Jahr zusammenkommen. Der Beitrag wird jährlich um die Höhe der Inflation erhöht.

Bezüglich der Abführung des Beitrags wären unzählige Varianten möglich, hier zwei Beispiele:
1. Einzug über die Krankenversicherungen (gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Beihilfestelle bei Beamten, etc.). 50% des Beitrages wären vom Versicherungsnehmer/Beihilfeberechtigten zu tragen. Die anderen 50% vom Arbeitgeber/Dienstherren/Rentenversicherungsträger, etc.
2. Einziehung über die Finanzämter. Jeder Bürger mit einer Steuer-ID muss den Beitrag an das Finanzamt entrichten. Es sind zählweisen von monatlich bis jährlich möglich.

Um allen Menschen gerecht zu werden, also auch "Minderheiten", müssen 10% des jährlichen Volumens für die Erforschung sogenannter "seltener Krankheiten" verwendet werden. Die Erforschung von Behandlungen in diesem Bereich ist für kommerzielle Unternehmen zumeist nicht interessant, da hier keine großen Gewinne erzielt werden können.
Die restlichen 90% des Fördertopfes können frei verteilt werden, sollen sich jedoch danach richten wie sich die Krankheiten prozentual auf die Bevölkerung verteilen.

Die Forschung darf auch in Zusammenarbeit mit kommerziellen Unternehmen, etc. erfolgen. Auflage ist jedoch, dass dem Fördergeber ein Anteil an dem Erlös aus den Patenten in Höhe der Beteiligung an den Forschungskosten zusteht.
Beispiel: Der Fördertopf beteiligt sich zu 50% an den Forschungskosten. somit stehen den Menschen auch 50% der Erlöse aus den Patenten zu.

Es können jedoch auch eigene Projekte durch die Förderstelle initiiert werden.

Die erzielten Erlöse aus den Patenten, etc. fließen zu 100% in den Fördertopf und stehen der weiteren Forschung zur Verfügung. Diese Erlöse mindern den Anteil des von der Bevölkerung zu entrichtenden Betrages.

Folgende Auflagen gelten für eine Unterstützung der Forschung aus dem Fördertopf:
- Die Forschung soll vorwiegend in Deutschland erfolgen, darf sich jedoch keinesfalls außerhalb von Europa befinden
- Die Herstellung (z.B. von Medikamenten, etc. ) soll während der Patentdauer vorwiegend in Deutschland erfolgen, darf sich jedoch keinesfalls außerhalb von Europa befinden

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