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Petition 165195

Strafaussetzung zur Bewährung

Änderung von § 56f des Strafgesetzbuches (Widerruf der Strafaussetzung) vom 23.03.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung von § 56f des Strafgesetzbuches dahingehend gefordert, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zwingend zu erfolgen hat, wenn sich ein verurteilter Straftäter mehr als zwei Mal nicht an die Bewährungsauflagen hält.

Begründung

Bewährungshelfer haben durch die Nachweispflicht, z. B. der nicht erschienenen Probanten/Straftätern oder den geführten Telefonaten einen erheblichen Arbeitsaufwand. Jedoch bleibt, selbst bei Nichterfüllen der Bewährungsauflagen, der Probant häufig auf freiem Fuß. Dies widerspricht dem Anspruch der Bevölkerung auf Sicherheit.

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