Text der Petition
Mit der Petition wird die Übernahme der Kosten einer Nachbestattung biologischen Materials durch die veranlassende Staatsanwaltschaft gefordert.
Begründung
Wird von einer Staatsanwaltschaft eine Obduktion veranlasst, in der Organ- und Gewebeteile eines Verstorbenen entnommen werden, um spätere rechtsmedizinische Befunde zu erheben, sollte die Staatsanwaltschaft die Kosten für eine spätere Nachbestattung tragen. Eine Obduktion bedarf kein Einverständnis der Angehörigen, da sie dem öffentlichen Interesses sowie der Aufklärung dient und zu statistischen Zwecken durchgeführt wird. Demnach sollte sie die vollständigen Kosten für eine Organnachbestattung tragen, die sich aus der Graböffnung, Beisetzung durch Bestatter, Einäscherung, Urne ect ergeben.