Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Teilungsversteigerungen der Anteil der Ersteigernden an der Immobilie bei der Zahlung an die Gerichtskasse berücksichtigt wird und ggf. nur zu dem Teil, den man ersteigert hat, ein Gerichtskostenzuschlag erhoben wird.
Begründung
Bei Teilungsversteigerungen muss der gesamte Übererlös des Ersteigernden an die Gerichtskasse gezahlt werden, unabhängig davon ob es sich bei dem Ersteigernden um einen Miteigentümer handelt. Hierdurch wird ein Miteigentümer, der finanziell weniger gut gestellt ist, benachteiligt. Dies sollte geändert werden und nur der Anteil plus einen Gerichtskostenaufschlag, der nicht dem Ersteigernden gehört an die Gerichtskasse gezahlt werden. Hierdurch würde die Benachteiligung, finanziell weniger gut gestellter Miteigentümer aufgehoben. In der Praxis wird die Teilungsversteigerung häufig von dem finanziell besser gestellten Miteigentümer genutzt, um günstig an den Anteil des weniger gut gestellten Miteigentümer zu gelangen. Dies könnte durch eine geänderte Zahlungsform gemildert werden.