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Petition 165386

Recht der Schuldverhältnisse

Teilungsversteigerung nur in schweren begründeten Ausnahmefällen bei Vermögensauseinandersetzungen mit Immobilien vom 29.03.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Vermögensauseinandersetzungen mit Immobilien die Teilungsversteigerung nur noch in besonders schweren begründeten Ausnahmefällen das Mittel der Wahl ist und die Zahlung auf der Grundlage von Gutachten, zumindest dann, wenn mehrere Immobilien gegeneinander aufgerechnet werden können, erfolgen muss.

Begründung

Heute wird die Teilungsversteigerung von dem finanziell stärkeren Miteigentümer häufig genutzt, um den schwächeren Miteigentümer, finanziell zu schädigen. So ist es zulässig, jede andere Möglichkeit der Teilung abzulehnen und die Teilungsversteigerung zu missbrauchen. Selbst wenn mehrere Immobilien in gleicher Lage vorhanden sind, muss nicht auf eine Ausgleichszahlung nach Gutachten, eingegangen werden, sondern kann die Teilungsversteigerung beantragt werden. Wenn sämtliche andere Möglichkeiten, gemeinsamer Verkauf, Immobilientausch, Übertragung auf die Kinder etc abgelehnt werden, wird die Teilungsversteigerung missbräuchlich eingesetzt und dies sollte unterbunden werden.

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