Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 Nummern 3 bis 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als neue Tatbestände in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden.
Begründung
Die genannten Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig vorsätzlich begangen. Mit den in der zugehörigen Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätzen wird bei den vorgenannten Delikten regelmäßig keine Erziehungswirkung erzielt - ferner "schmerzen" diese nicht.
Aufgrund des einzuhaltenden "Abstandsgebotes zwischen Buße und Strafe" ist es sinnvoll, die Ahndung der Delikte (insbesondere: Nichteinhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes, ordnungsgemäßes Überholen [auch unter Beachtung von Höchstgeschwindigkeit, Sicherheitsabstand, Seitenabstand, Blinkernutzung], außerorts rechts schneller fahren als unmittelbar links) nach Tagessätzen zu bemessen.
Durch die Aufnahme als Straftat gilt das Legalitätsprinzip mit der logischen Konsequenz, dass die Taten verfolgt werden müssen. Das Nichtverfolgen der (wahrgenommenen) Taten würde demnach eine Strafvereitelung (im Amt) darstellen.
Oder halt auch nicht, z.B. weil man dem Verkehrsfluß folgt, oder Schilder zugewachsen sind, oder Schilder verwirrend positioniert wurden oder die ausgeschilderte Regelung jeder Vernunft widerspricht, usw.
Ordnungswidrigkeit ist schon okay: das Bußgeld ermahnt zur Aufmerksamkeit, aber in der Regel sieht niemand es als Grund an, dagegen Widerspruch einzulegen oder gar vor Gericht zu ziehen, daß hält auch den Aufwand für Ämter, Behörden und Gericht im Rahmen.