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Diskussion zur Petition 165416

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Aufnahme der Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 der Straßenverkehrsordnung als neue Tatbestände vom 30.03.2024

Diskussionszweig: Etwas viel Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten...

Heinz 548 | 27.04.2024 - 16:14

Etwas viel Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten...

Anzahl der Antworten: 1

Otext: „Die genannten Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig vorsätzlich begangen.“

AW: Das ist eine reine Annahme und Vermutung.

Frage 1: Woher wissen Sie das es regelmäßig ist?

Frage 2: Woher wissen Sie, dass ein Vorsatz vorliegt?


Otext: „ Mit den in der zugehörigen Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätzen wird bei den vorgenannten Delikten regelmäßig keine Erziehungswirkung erzielt - ferner "schmerzen" diese nicht.“

AW: Auch das ist eine reine Vermutung.

Frage: Woher wissen Sie das?


Otext: „Das Nichtverfolgen der (wahrgenommenen) Taten würde demnach eine Strafvereitelung (im Amt) darstellen.“

AW: Angesichts klammer Kassen in den Kommunen, bin ich fest davon überzeugt, dass auch Owi´s konsequent verfolgt werden.


Otext: (…) nach Tagessätzen zu bemessen.

AW: Aha, es geht um die Höhe der „Strafe“ die dem Petenten offensichtlich zu gering erscheint. Wenn es aber demnach ginge, gäbe es kein Mord in Ländern mit Todesstrafe auf Mord.

Ich verstehe die Leute nicht, die andauernd nach höheren Strafen rufen. Was treibt diese Leute an, solche Forderungen aufzustellen? Ist es Wichtigtuerei oder das Gefühl nach außen zu vermitteln, dass man selbst der moralisch perfekte autofahrende Mensch ist, der sich grundsätzlich und immer an die Maßgaben des Gesetzes hält? D. h. nie eine Minute länger parkt als es die vorgezahlte Zeit hergibt, nie schneller fährt als erlaubt, nie mit einem defekten Licht fährt und vor jeder Fahrt ums Auto läuft um die Sicherheit zu überprüfen?

Oder ist es das Bedürfnis selbstherrlich in einer perfekten Welt leben zu wollen? Oder ist es das zwanghafte -fast neurotische- Bestreben dass sich Rechtsunterworfene sich gefälligst (auch) an das ihnen bekannte Recht zu halten haben?
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Querdenker65 | 21.05.2024 - 19:51

Meine Meinung zu Beitrag Nutzer Heinz 548 | 27.04.2024 Uhr - 16:14 Uhr

Zitat: von Heinz 548
Otext: „Die genannten Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig vorsätzlich begangen.“



Otext Nutzer Heinz 548:
Etwas viel Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten...

Otext: „Die genannten Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig vorsätzlich begangen.“

AW Nutzer Heinz 548:
Das ist eine reine Annahme und Vermutung.

AW: Nein, das ist die Realität die man erkennen kann und nicht neu definieren muss, wenn man mit offenen Augen durch das Leben geht.

Otext Nutzer Heinz 548:
Frage 1: Woher wissen Sie das es regelmäßig ist?
Frage 2: Woher wissen Sie, dass ein Vorsatz vorliegt?

AW: Ich mische mich mal in dieses aufdringlich wirkende Privatgespräch ein.
Aus der jetzigen gesetzlichen Regelung kann man ableiten, dass vorsätzliche Taten regelmäßig geschehen, da das Gesetz mit dem jetzigen Wortlaut “vorsätzlich“ gestaltet wurde. Zurzeit wird Vorsatz im §49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter Ordnungswidrigkeiten regelmäßig erfasst.

Jedermann ist bekannt, dass wenn man sich im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug bewegt, ein Fahrzeug beim unsachgemäßen Gebrauch zu einer tödlichen Gefahr werden kann.
Es ist jedermann bekannt, das die StVO eine Regelung ist, damit alle Verkehrsteilnehmer sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Es bedarf extra einer Prüfung für Fahrzeugführer.

Das Bewusste missachten der StVO kann als eine Inkaufnahme einer Tötung mit unbestimmter Anzahl von Betroffenen, auch mit hoher Anzahl, ausgelegt werden.


Otext „ Mit den in der zugehörigen Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätzen wird bei den vorgenannten Delikten regelmäßig keine Erziehungswirkung erzielt - ferner "schmerzen" diese nicht.“
Otext Nutzer Heinz 548
Auch das ist eine reine Vermutung.

AW: Nein, es ist durchaus bekannt dass es im Straßenverkehr Wiederholungstäter gibt. Da gibt es z.B. Punktelisten in Flensburg

Otext Nutzer Heinz 548
Frage: Woher wissen Sie das?

AW: Wen geht das etwas an. Für den Petitionsausschuss vollkommen irrelevant.

Otext: „Das Nichtverfolgen der (wahrgenommenen) Taten würde demnach eine Strafvereitelung (im Amt) darstellen.“
Otext Nutzer Heinz 548 AW:
Angesichts klammer Kassen in den Kommunen, bin ich fest davon überzeugt, dass auch Owi´s konsequent verfolgt werden.

AW: Die Antwort geht am Kontext vorbei. Ziel der Petition ist es nicht, klamme Kassen aufzufüllen, sondern die Verkehrssicherheit durch höhere Abschreckungen zu erhöhen. Abschreckung durch Benennung zur Straftat bzw. Abschreckung durch hohe Strafgelder.

Otext: (…) nach Tagessätzen zu bemessen.
Otext Nutzer Heinz 548 AW:
Aha, es geht um die Höhe der „Strafe“ die dem Petenten offensichtlich zu gering erscheint.

AW: Es ist nicht notwendig aha zu schreiben wenn man die Petitionsforderung verstanden hat.

Otext Nutzer Heinz 548:
Wenn es aber demnach ginge, gäbe es kein Mord in Ländern mit Todesstrafe auf Mord.

AW: Nein. Das ist nicht nur eine sehr individuelle subjektive Behauptung, sondern auch eine befremdliche Behauptung, ohne Begründung und Nachweise, ohne Substanz.

Otext Nutzer Heinz 548:
Ich verstehe die Leute nicht, die andauernd nach höheren Strafen rufen. Was treibt diese Leute an, solche Forderungen aufzustellen? Ist es Wichtigtuerei oder das Gefühl nach außen zu vermitteln, dass man selbst der moralisch perfekte autofahrende Mensch ist, der sich grundsätzlich und immer an die Maßgaben des Gesetzes hält? D. h. nie eine Minute länger parkt als es die vorgezahlte Zeit hergibt, nie schneller fährt als erlaubt, nie mit einem defekten Licht fährt und vor jeder Fahrt ums Auto läuft um die Sicherheit zu überprüfen?
Oder ist es das Bedürfnis selbstherrlich in einer perfekten Welt leben zu wollen? Oder ist es das zwanghafte -fast neurotische- Bestreben dass sich Rechtsunterworfene sich gefälligst (auch) an das ihnen bekannte Recht zu halten haben?
AW: Fünf Fragen des Nutzers
1. Was treibt diese Leute an, solche Forderungen aufzustellen?
2. Ist es Wichtigtuerei oder das Gefühl nach außen zu vermitteln, dass man selbst der moralisch perfekte autofahrende Mensch ist, der sich grundsätzlich und immer an die Maßgaben des Gesetzes hält?
3. D. h. nie eine Minute länger parkt als es die vorgezahlte Zeit hergibt, nie schneller fährt als erlaubt, nie mit einem defekten Licht fährt und vor jeder Fahrt ums Auto läuft um die Sicherheit zu überprüfen?
4. Oder ist es das Bedürfnis selbstherrlich in einer perfekten Welt leben zu wollen?
5. Oder ist es das zwanghafte -fast neurotische- Bestreben dass sich Rechtsunterworfene sich gefälligst (auch) an das ihnen bekannte Recht zu halten haben?

Eine Antwort
Etwas viel Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten. Was maßen sich Leute an, die Leser und den Petitionsausschuss dermaßen mit manipulierenden Fragen zu belästigen und einen Petenten sowie Mitzeichnern der Petition zwanghafte -fast neurotische- Bestrebungen vorzuwerfen. Der Beitrag des Vorredners ist hiermit von mir beschwert.

Mitzeichnung

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