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Petition 165419

Gesetzliche Krankenversicherung - Mitgliedschaft

Doppelte Krankenversicherungspflicht für Studenten im vertragslosen Ausland aufheben vom 30.03.2024

Text der Petition

Doppelte Krankenversicherungspflicht für Studenten im vertragslosen Ausland aufheben

Begründung

Als Studentin, die im vertragslosen Ausland (Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland) studiert, aber weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, bin ich durch §5, Abs. 1, Nr. 9 SGB V zu einer doppelten Krankenversicherung gezwungen. Ab dem 25. Lebensjahr ist diese im Rahmen der studentischen Krankenversicherung kostenpflichtig. In einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen, bin ich nicht in der Lage Sozialversicherungsleistungen zu empfangen, muss diese aber trotzdem bezahlen und muss zusätzlich noch eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Dieser Umstand zwingt mich also mich doppelt zu versichern.
Das benachteiligt mich gegenüber Studenten, die in einem Ausland mit Sozialversicherungsabkommen studieren. Diese erhalten Sozialversicherungsleistungen auch im Ausland und müssen sich demnach nicht doppelt versichern. Obwohl es auch in diesen Fällen häufig ratsam ist, sich zusätzlich privat zu versichern, da beispielsweise Rücktransporte nicht übernommen werden oder die Krankenkassen selbst angeben im nicht-europäischen Ausland (trotz Sozialversicherungsabkommen) keine Leistungen zu übernehmen, oder aber Leistungen unter Umständen nicht vollumfänglich erstattet werden können. Auch kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung bei Beantragung eines Visums oder von der ausländischen Universität verlangt werden.
Dieses Problem betrifft potenziell eine Vielzahl von Studenten. Im Jahr 2021 studierten laut Statista 137.700 Deutsche im Ausland. Der Teil, der über 25 Jahre alt war und im vertragslosen Ausland studierte, war gezwungen sich kostenpflichtig doppelt zu versichern. Der Rest könnte sich aus Gründen der besseren Krankenversorgung, Kostendeckung oder weil es die Universität oder ein Konsulat so forderte, doppelt versichert haben.
Das benachteiligt mich auch gegenüber nicht-studentisch Versicherten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen. Sie haben die Möglichkeit, ihre deutsche, gesetzliche Krankenversicherung zu pausieren. Studenten dagegen nicht.
Der doppelten Versicherungspflicht entkäme ich nur, wenn ich mich gegen einen Auslandsaufenthalt im vertragslosen Ausland entschiede. Da ich einen Doppelmaster mit verpflichtendem Auslandsaufenthalt mache, hieße das auch auf diesen Abschluss zu verzichten. Außerdem enthalten viele Auslandskrankenversicherungen auch einen Versicherungsschutz in Deutschland. Ich wäre also auch bei einem Aufenthalt im Heimatland versichert. Mir stellt sich also die Frage, weshalb Studenten, die sich häufig in vulnerablen, finanziellen Situationen befinden, hier zu doppelten Versicherungen gezwungen werden.

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