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Petition 165744

Fördermaßnahmen im Rahmen der Elektromobilität

Förderung von Wallbox-Sharing vom 06.04.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Förderung von Wallbox-Sharing gefordert. Private Wallbox-Besitzer sollen ihre Wallboxen an Fahrer von BEVs (rein elektrisch betriebene Fahrzeuge) zeitweise vermieten können

Begründung

- Förderung der Elektromobilität:
-- Fahrzeit zum nächsten Ladepunkt verkürzen
-- Kaufhemmnis "keine eigene Wallbox" eliminieren
-- Energieeffizienz durch Entfall mehrfacher Wandlungsverluste bei Transport und/oder Speicherung und Abruf von Strom erhöhen: PV-Strom fließt direkt ins Fahrzeug
-- Entlastung der Stromnetze: Strom aus PV oder lokalem Speicher kann vor Ort zum Laden genutzt werden, aber auch bei Nutzung von Strom des Stromanbieters können kleine Ströme in die Haushalte das Netz besser auslasten
-- Belebung des "Wir"-Gedankens als Antriebsmotor der Energiewende
-- Erhöhung der Anzahl verfügbarer Ladepunkte
- Beschleunigung der Energiewende
- Förderung der Automobilwirtschaft

Zu diskutieren:

1. Datenerhebung
Wallboxbetreiber werden verpflichtet, Wallboxen über 3,7 kW bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Diese hat daher Kenntnis über den Standort, die verbaute Leistung, Anzahl der Stecker und Steckertypen. Ein Lageplan oder Fotos können optional erfasst werden.

2. Kontaktherstellung
Auf einem Web-Frontend können die Wallboxen angezeigt werden. Dabei kann der User nach den o.g. Attributen filtern. Beim Klick auf einen Placemark werden die Wallbox-Informationen angezeigt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Zeitslots zu buchen und die Gebühren abzurechnen. Darüber hinaus kann mit einer App für Android/iOS ebenfalls eine Umkreissuche durchgeführt werden. In einer späteren Version kann diese Funktionalität komfortabel vom Multimediasystem aus zur Navigation genutzt werden. Auch ein API zur Nutzung durch Apps wie ChargeNow ist denkbar.

3. Reservierung der Zeitslots
Für jede einem Besitzer zugeordnete Wallbox kann dieser Verfügbarkeitszeiten angeben sowie Stundenpreise festlegen.

4. Abrechnung
Fahrzeuge authentifizieren sich über eine hinterlegte RFID-Karte oder können vom Inhaber vor Ort freigeschaltet werden.

5. Steuerrecht, Förderung
Deutschland braucht die Energiewende. Eine Pflicht, ein Gewerbe anzumelden und entsprechende steuerliche Erklärungen abzugeben, wäre kontraproduktiv. Ähnlich dem Sparerfreibetrag wäre hier beispielsweise ein angemessener Freibetrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung denkbar, dem die direkten Werbungskosten (Stromeinkauf beim Stromanbieter, Abschreibungskosten PV-Anlage o.ä.) gegenübergestellt werden können.

Ein Beispiel:
- Wallbox liefert 11 kW
- Kosten je Stunde 4 €
- Wallbox wurde 2024 für 727 Stunden vermietet
- Einnahmen 727 * 4 € = 2908 €
- Freibetrag 1000 €: 1908 € zu versteuern
- Einkauf Strom vom Stromanbieter: 812 kWh * 0,29 € = 235,48 €
- Rest 3416 - 812 = 2604 kWh von PV-Anlage, Abschreibung 900 €
- der Anbieter muss 772,52 € versteuern

6. Konkurrenzregulierung
Den Betreibern öffentlicher Ladesäulen entgehen durch diese Lösung absehbar Gewinne. Dem sollte mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden, beispielsweise mit einer Begrenzung der Einnahmen p.a., Begrenzung der Ladeleistung / täglichen Ladezeit o.ä.

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