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Petition 165783

Zwangsvollstreckung

Tilgung eines gerichtlichen Schuldtitels nach einer Zeit von dreißig Jahren vom 07.04.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass ein gerichtlicher Schuldtitel nach einer Zeit von dreißig Jahren unabänderlich getilgt werden muss.

Begründung

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verjähren zivilrechtliche Forderungen grundsätzlich nach 30 Jahren. Wenn der Gläubiger jedoch z.B. einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt beginnt die Verjährungsfrist von vorne. Im Strafrecht sind Verjährungsfristen unbedingt. Dieses sollte auch für Schuldverfahren gelten.

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