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Petition 166017

Erbrecht

Änderung des § 1944 BGB (Ausschlagungsfrist) vom 13.04.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des § 1944 BGB (Ausschlagungsfrist) dahin gehend gefordert, dass die Erbausschlagung nur die erste Erbfolge betreffen soll.


Begründung

Nichten, Neffen usw. sollten keinen Verwaltunsakt oder Notarbesuch verpflichtend und kostenintensiv
Wahr nehmen müssen um aus einem verschuldeten
Erbe rauszukommen.
Vorteile
Einsparung Verwaltungsaufgaben
Entlastung Amtsgerichte
Einsparung Kosten für Betroffene
Einsparung zeitlicher Ansatz für Betroffene

Dieser Sachverhalt ist einfach völliger Irrsinn.
Wenn ein Neffe als Erbfolger Schulden erbt, weil er eine Frist nicht beachtet oder einfach keine Lust hatte, sich darum zu kümmern, kann er doch nicht stillschweigend Schulden erben.

Die Änderung des Gesetzes muss Erben zweiter Erbfolge(Nichten/Neffen und folgende) aus der
Möglichkeit nehmen ein wirtschaftlich negtives Erbe
antreten zu müssen.


Andersrum sollte ein Vermögen natürlich weiter vererbt werden.

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