Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, rechtliche Betreuer gem. §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches mit in die Berufsgruppen der Berufsgeheimnisträger aufzunehmen, die gem. § 53 Absatz 1 Nummer 3 der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Begründung
Betreuer, die andere Mitbürger gerichtlich und außergerichtlich vertreten müssen ein hohes Maß an Vertrauen zu ihren Betreuten aufbauen und aufrechthalten. Während der Arbeit mit dem Betreuten werden dem Betreuer viele Informationen anvertraut, die über den physischen sowie psychischen Gesundheitszustand, der finanziellen Situation des Betreuten sowie dessen persönliches Umfeld Auskunft geben.
Vor Gericht kommt es hier zu einem ethischen und auch juristischen Konflikt, wenn ein Betreuer als Zeuge geladen wird und über den beschuldigten Betreuten aussagen soll, die der Beschuldigte allerdings selber verweigern will.
Konkreter: um das Zeugnisverweigerungsrecht des Beschuldigten zu umgehen, wird dessen Betreuer als Zeuge geladen, um so an die Informationen zu kommen, die der Beschuldigte selber nicht preisgeben will.
Dabei geht der Betreute in der Regel davon aus, dass die Informationen, die der Betreuer über den Beschuldigten erlangt hat (unter anderem durch den Betreuten selber als auch über Ärzte, Anwälte oder andere Berufsgruppen gem. §53 StPO).
Kurz: der Betreuer vereinigt qua seines Amtes alle Informationen anderer vom Zeugnisverweigerungsrecht eingeschlossenen Berufsgruppen und soll diese vor Gericht ebenfalls schützen dürfen müssen.