Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern durch Eindeutigkeit der Regelung zu "selbst genutztem" Eigentum. Es darf nicht sein, dass Erwerb von Wohneigentum, das nachweislich zum Kapitalaufbau erworben und nie selbst genutzt wurde, als Ablehnungsgrund von Baukindergeld angeführt wird.
Begründung
Eine Familie erwirbt eine Doppelhaushälfte, die sie bis dahin mit ihren vier Kindern zur Miete bewohnt haben. Um Zins und Tilgung zu finanzieren, wurde Baukindergeld beantragt und mit Bescheid vom 31.05.2021 für die zwei der vier Kinder zugesagt, die zum Kaufzeitpunkt unter 18 Jahre waren. Zwei Jahre später wird der Förderbescheid aufgehoben, samt vierstelliger Rückzahlungs- und dreistelliger Zinsforderung mit der Begründung, es habe zum Zeitpunkt des Kaufs bereits selbst genutztes Eigentum vorgelegen.
Hintergrund: 2008 wurde 200 km entfernt im Rahmen des Kapitalaufbaus eine 2-Zimmer-Wohnung erworben, die als Sozialwohnung der Stadt überlassen wurde samt Mietpreisbindung. Diese Wohnung wurde im Rahmen des erstmaligen Erwerbs von selbst genutztem Wohnraum (oben genannte Doppelhaushälfte) verkauft. Weder hätte die 2-Zimmer-Wohnung aufgrund der Wohnungsgröße von einer sechsköpfigen Familie selbst bewohnt werden können noch war dies aufgrund des 200 im entfernten Lebensmittelpunktes möglich.
Dennoch wird der Förderbescheid von KfW aufgehoben und bereits gezahltes Baukindergeld samt Zinsen zurückgefordert. Das bedeutet, eine sechsköpfige Familie, die über zwei Jahrzehnte Einkommensteuer bezahlt und nun zum ersten Mal die KfW (Baukindergeld) zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie in Anspruch nehmen möchte, geht leer aus. So macht sich der Staat unglaubwürdig und verhindert nachhaltig, dass Familien mit U18-Kindern zu selbst genutztem Wohnraum kommen. Dies soll durch rückwirkende Neuregelung ermöglicht und das Vertrauen von BürgerInnen und Familien in den Staat gestärkt werden.