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Diskussion zur Petition 166538

Allgemeine Kulturpflege

Unabhängige Prüfung aller Spender der Fassaden des Berliner Schlosses bzgl. rechtsradikaler/antisemitischer Äußerungen vom 22.04.2024

Diskussionszweig: rechtskonform

Nutzer12709 | 18.10.2024 - 09:11

rechtskonform

Anzahl der Antworten: 1

Manche meinen, die Forderungen der Petition würde gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist ncht der Fall. Leider war es in der vorgegebenen Kürze des Petionstextes nicht möglich, Missverständnisse hierzu auszuräumen, weshalb wir bei Einreichung in einem Begleitschreiben vom 22.4.2024 die rechtlichen Fragen adressiert habe. In diesem heißt es:

Zur Rechtmässigkeit und Umsetzbarkeit der Forderungen möchte wir folgendes ergänzen, was in dem Formular nicht darstellbar ist:
- Bzgl. Prüfung der Spender: Geprüft werden sollen (und können) allein das öffentliche Auftreten und öffentliche Äußerungen.
- Bzgl. Anonymität der Spender: Da diese diesen zugesichert wurde, ist dies zu respektieren und die Anonymität gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren. Es sollte aber für den Bauherren als Spendenempfänger möglich sein, einen unabhängigen Rechtsanwalt seines Vertrauens unter Maßgabe des anwaltlichen Verschwiegenheitsschutzes mit einer Prüfung der Spender nach klaren Vorgaben zu prüfen. Dies sollte sich auch auf jene Spender einer Spendensumme von Mio. 25 € erstrecken, deren Provenienz selbst dem Förderverein Berliner Schloss nicht bekannt sind.
- Bzgl Auszahlung fragwürdiger Spenden an Dritte: Weder können fragwürdige Spenden rückabgewickelt noch anderweitig verwendet werden. Der Bauherr kann aber neue Gelder gleicher Höhe an eine antirassistische Initiative spenden und somit den entstandene politischen Schaden kompensieren.
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