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Petition 166780

Aktienrecht

Regelungen zu virtuellen Hauptversammlungen durch Aktiengesellschaften vom 25.04.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird die Aufhebung der Möglichkeit durch die Aktiengesellschaften, frei nach Belieben eine Hauptversammlung virtuell abzuhalten und die Einführung einer Pflicht gefordert, jede dritte Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden lassen zu müssen, sofern dies nicht vom Gesetzgeber anders bestimmt wird, z.B. durch eine Pandemie.

Begründung

Während der Pandemie wurden aus seuchenhygienischen Gründen viele Versammlungen abgesagt.
Davon betroffen waren auch die alljährlich stattfindenden Hauptversammlungen (HV) von Aktiengesellschaften. Um dem Umstand genüge zu tun, dass gemäß Aktiengesetz eine "Versammlung" stattfindet, wurde die virtuelle Hauptversammlung - ohne physische Präsenz der Aktionär*innen ins Leben gerufen.
Solange die Infektionslage dies erfordert, ist das auch gut so.
Durch entsprechende Hauptversammlungsbeschlüsse wurden seitens der Aktiengesellschaften die Möglichkeit geschaffen, auf einfachem Wege selbst zu bestimmen, keine Hauptversammlung in Präsenz mehr zu veranstalten.
Viele Aktiengesellschaften nutzten jetzt wiederholt diese Möglichkeit, sich der "lästigen" Aktionär*innen zu entledigen.
Hier ist eine Korrektur des Gesetzgebers nötig in der Weise, dass zumindest jede dritte Hauptversammlung in Präsenz zu erfolgen hat.
Begründung ist die Wahrung der Aktionärsrechte auch von Minderheitsaktionär*innen.
Eine Hauptversammlung in Präsenz hat wesentlich mehr Teilnehmer, als die virtuelle Veranstaltung und ist ein Zeichen offener Kommunikation mit den Aktionär*innen

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