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Petition 166934

Mietrecht

Erteilung der Erlaubnis an Mieter für eine eigene Wärme- und Warmwasserversorgung im Falle von Wärmecontracting vom 28.04.2024

Text der Petition

Mieter, welche in Mehrfamilienhäusern Wohnungen gemietet haben, muss er erlaubt sein, sich von der gemeinschaftlichen Wärme und Warmwasserversorgung trennen zu lassen und eigene Wärme und Warmwasserversorgung zu betreiben, wenn der Vermieter die Heiz- und Warmwasseraufbereitung an einen Dritten in Form von Wärmecontracting übergeben hat. Weiterhin muss die Kaltmiete für den Mieter um den Betrag verringert werden, welcher für Reparaturen an der Heiz- und Warmwasserversorgung eingeplant sind.

Begründung

Da sogar eingetragene Wohnungsgenossenschaften Wärmecontracting durchführen, obwohl bei Wohnungsgenossenschaften allgemein üblich in einer der ersten Satzungsparagraphen eine "sozial" verantwortbare oder verantwortliche Wohnungsbewirtschaftung im Sinne der Mitglieder = Mieter verankert ist, sehe ich im Gegenzug zu Wärmecontracting unter den heutigen Möglichkeiten einer Eigenversorgung mit Warmwasser und Wärme in einzelnen Wohnungen es als gerechtfertigt, dass dem Mieter die Möglichkeit einer freien Anbieterauswahl auch bei der Warmwasser und Wärmeversorgung zusteht. Natürlich kann hier auch der Staat durch eine gesetzliche Änderung im Fernwärmegesetz eingreifen, durch welche Wärmecontracting in der gerade entstehenden Form unterbunden wird.
Warum sehe ich hier schnellsten Handlungsbedarf?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass wo schnell und viel Geld ohne realen Aufwand erwirtschaftet werden kann, diese Bereiche durch das organisierte Verbrechen unterwandert werden.
Hat sich das organisierte Verbrechen erst etabliert, ist ein erheblicher Aufwand an Kräften der Staatsmacht notwendige, dies zu ermitteln und erfolgreich zu bekämpfen.
Der Graubereich Wärmecontracting bietet hohes Potential, schnell und ohne realen Aufwand große Mengen Geld zu erwirtschaften, worauf auch die Medienberichterstattung hinweist.

Ich beantrage eine Eilentscheidung durch den Deutschen Bundestag!

Information: zur Forendiskussion:
Die Heizungs-/Warmwasseraufbereitung in dem Wohnblock, in dem ich eine genossenschaftliche Wohnung als Mitglied der Genossenschaft miete, wurde angeblich in 2020/21 General instandgesetzt. Danach kam es laufend zu Problemen.
Also wurde durch einem finanziell geschickten Schachzug zu Ungunsten der Mieter = Mitglieder der Genossenschaft, die Anlage an die Stadtwerke verkauft.
Die Stadtwerke erneuerten die Anlage vollkommen, durch Entfernen der alten Anlage. Erhalten blieben nur die die Rohrleitungen und Heizkörper in den Wohnungen ab Wanddurchbruch Heizungskeller zum Wohngebäude.
Durch das Gesetz möglich, können nun die gesamten Kosten auf die Mieter, in diesem Fall auch Mitglieder der Genossenschaft, umgelegt werden!
Also defacto- die Mieter bezahlen 2x die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage. 1. im kalkulierten Anteil der Miete - 2. als voll auf die Miete umlegbare Kosten nach dem Fernwärmegesetz.

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